WHO: Widerspruch gegen geänderte Gesundheitsvorschriften bis 19. Juli 2025 einlegen 

Schweizer Bürger-Initiative empfiehlt dem Bundesrat das Opt-out
Veröffentlicht: 4. Oct 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 4. Oct 2024

Bei der diesjährigen WHO-Versammlung wurden die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen. Die WHO-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit in einem Opt-out-Verfahren diese neuen Vorschriften abzulehnen. Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) hat herausgefunden, bis wann diese Möglichkeit besteht. Die Frist läuft demnach am 19. Juli 2025 aus.

«Die offizielle Notifikation des Generaldirektors ist am 19. September 2024 erfolgt. Damit läuft die Frist für das Opting-out bis am 19. Juli 2025. Ohne Opting-out würden die am 1. Juni 2024 geänderten IGV automatisch am 19. September 2025 in Kraft treten und für die Schweiz verbindlich werden», schreiben die Schweizer Bürgerrechtler, die den Schweizer Bundesrat dazu auffordern, Widerspruch einzulegen. Es sind also noch knapp 290 Tage, die die Nationalstaaten, auch Deutschland und Österreich, Zeit haben, um sich gegen die geänderten IGV auszusprechen.


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