Wohnungsknappheit – Wohnungsmisere – gierige Liegenschaftsverwaltungen

Profitgier kennt kein Mitleid gegenüber wehrlosen Menschen aus der Unterschicht. Im Geschäftsfeld der Vermietung von angeblich kostengünstigem Wohnraum kann skrupellos auf Kosten der Wehrlosen profitiert werden. Die VermieterInnen haben keine Reklamationen und Einsprachen zu befürchten.


Fall A:
XY wohnt in einer sehr kleinen Wohnung an der Murtenstrasse in Bern. Der Mietzins ist hoch, angesichts des schlechten Zustandes der Wohnung viel zu hoch. Die Wände sind grau, an einigen Stellen tritt Schimmel auf. Die Wohnung wirkt düster, das Fenster ist klein. Von draussen dringt Autolärm herein, ein kontinuierliches Rauschen, manchmal sogar ein Hupkonzert. lm Badezimmer blättert die Farbe von der Decke, Rostfarbe wird sichtbar. In den letzten Jahren wurde die Wohnung nie neu gestrichen. Die Liegenschaftsverwaltung unternimmt nichts. Ab und zu landet ein Brief im Briefkasten mit dem Hinweis, wie man richtig lüften sollte, um sogenannten Grauschaden (Schimmel) zu vermeiden.

Tatsache ist, dass die Wände feucht sind, und regelmässiges Lüften nützt in diesen Fällen auch nichts. Die Bausubstanz ist schlecht. Die Verwaltung erweckt mit ihren Briefen an die MieterInnen den Eindruck, diese seien die Verursacher der Schäden. Doch es geht nicht an, die Bewohner indirekt zu beschuldigen.

In dieser Liegenschaft wohnen vorwiegend ausländische Personen: Menschen, die hier arbeiten, und solche, die ganz oder teilweise vom Sozialdienst unterstützt werden. Einige dieser MieterInnen kennen ihre Rechte nicht, sie beherrschen auch die Sprache schlecht. Andere getrauen sich nicht zu wehren, wenn Schäden auftreten und die Wohnung in einem miserablen Zustand ist. Sie haben Angst, sie könnten ihre Bleibe verlieren, und die Suche nach einer andern Wohnung ist gerade für Benachteiligte, MigrantInnen und Unterstützungsbedürftige aufwändig und schwierig.

Fall B:
AZ  in Bümpliz bei Bern wurde schon mehrmals von Wasserschaden betroffen. In der Küche floss Wasser, hinter der Wand befand sich ein verdeckter Leitungsbruch. Zuerst war das Leck noch klein, dann wurde der Zustand schlimmer, und die Küche, der Gang, dann der Grossteil der Wohnung wurden mehrmals überflutet. Die Teppiche waren ruiniert, einige Teile der Einbauküche blieben feucht, und es verbreitete sich ein übler Geruch hinter den Kasten. Provisorisch wurde von der Liegenschaftsverwaltung eine Reparatur veranlasst, aber es dauerte Jahre, bis nach der eigentlichen Ursache, dem Leitungsbruch gesucht wurde.


Profitgier und Nachlässigkeit 
Es sind nicht private VermieterInnen oder kleine Liegenschaftsverwaltungen, es sind grosse Verwaltungen, die Hunderte von Wohnungen vermieten, bei denen solche Missstände herrschen. Sie profitieren von der Notlage, manchmal auch von der Gleichgültigkeit ihrer MieterInnen. Und sie profitieren auch auf Kosten der Steuerzahlenden. Sie stellen Sozialhilfe-EmpfängerInnen überteuerten Wohnraum (in schlechtem Zustand) zur Verfügung und kassieren den Mietzins problemlos ein. Sie brauchen sich nicht um die MieterInnen zu bemühen, Reparaturen werden hinausgezögert, Farbanstriche werden nicht in Auftrag gegeben, die Installationen, im Nasszonenbereich besonders, sind total veraltet. Die Leidtragenden sind die MieterInnen. Die Zahl von günstigen Wohnungen in akzeptablem Zustand ist knapp, die Unterstützungsleistungen reichen nicht für eine gute Wohnlage. Die Rendite steht bei diesen grossen Verwaltungen im Vordergrund. Auch deren Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sind kompliziert und undurchsichtig, aufgrund der vielen Wohnungen nicht nachvollziehbar. Sie haben nichts zu befürchten, nur wenige Mieter sind in der Lage oder nehmen sich die Mühe, diese Abrechnungen zu kontrollieren. Die Liegenschaftsverwaltungen haben keinerlei lnteresse, die Kosten tief zu halten, denn 3% aller Heiz- und Nebenkosten werden ihnen als Einkommen zufliessen: Je höher die Öl- und Gaspreise und alle Gebühren, desto grösser ist ihr Anteil. Rechte und Entschädigungen müssen erkämpft werden. Auch freiwillige Mietzinssenkungen sind eher selten. Obwohl die Senkung des Hypothekarzinssatzes und neu auch jene des Referenzsatzes öffentlich bekannt gegeben wird, müssen die MieterInnen selbst die Senkungen einfordern, sofern sie sich dessen überhaupt bewusst sind. Aufschläge hingegen werden sofort als Kosten auf die MieterInnen überwälzt. Viel Geld liegt da drin für grosse Liegenschaftsverwaltungen.