Initiative verlangt gerichtliche Kontrolle von Notrecht

Auch bei der Übernahme der Credit Suisse griff der Bundesrat auf Notrecht zurück.
Veröffentlicht: 27. Mar 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 27. Mar 2023

Das Notrecht ist eine Massnahme, die immer häufiger angewendet wird. Ob Maskentragen, Zertifikatspflicht, Zwangsschliessungen, Sanktionen gegen Russland, Asylnotlage, riesige Solarkraftwerke – alles basiert auf Notrecht. Ebenso wird das fossile Reservekraftwerk im aargauischen Birr per Notrecht gebaut. Und sollten die vom Bundesrat angekündigten Massnahmen gegen Gas- und Strommangel in Kraft treten, würden auch diese auf Notrecht beruhen. Parlament und Volk werden ausgeschaltet.

Dieses Notrecht soll nun mit einer Standesinitiative aus dem Kanton Zürich beschränkt werden. Hier sammelt ein zwölf-köpfiges Komitee Unterschriften für die so genannte Notrechts-Initiative. Diese verlangt, dass künftig nicht nur kantonale, sondern auch nationale Notverordnungen des Bundesrats vor Gericht angefochten werden können. Konkret müsste im Falle bundesrätlicher Notverordnungen das Bundesgericht als erste und einzige Instanz in der Regel innert dreier Monate nach Eingang der Beschwerde über die Rechtmässigkeit der Verordnung beziehungsweise einzelner Bestimmungen entscheiden. Bis Ostern haben im Kanton Zürich wohnhafte Stimmberechtigte noch Zeit, den Unterschriftenbogen einzusenden.