Initiative «Schutz der kommunalen Demokratie» startet am 26.4.

Die Gemeinden sollen selber über die Errichtung von Windkraftwerken entscheiden können, fordert das Komitee Gegenwind SG. 
Veröffentlicht: 25. Apr 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 25. Apr 2024

Das Komitee Gegenwind SG steht der geplanten Errichtung von Windrädern im Kanton St.Gallen kritisch gegenüber. Ab 26. April 2024 sammeln sie Unterschriften für die kantonale Initiative «Schutz der kommunalen Demokratie».

In einer Medienmitteilung schreibt das Komitee Gegenwind SG:

«Via Sondernutzungspläne wird das Mitbestimmungsrecht der politischen Gemeinden ausgehebelt. Direktbetroffene sollen nicht mehr mitentscheiden dürfen. Eine Mitsprache durch Pseudo-Mitwirkungsverfahren reicht nicht! Die Schweiz ist direktdemokratisch und subsidiär. Aktuell geht es um die ungeliebten Windräder. Die Energiegewinnung dieser Anlagen reicht bei weitem nicht aus, um von übergeordneten Interessen zu sprechen. Die Initiative will sicherstellen, dass dort entschieden wird, wo man betroffen ist.»

Das Kommitee ist der Meinung, dass das kantonale Planungs- und Baugesetz via Sondernutzungspläne in Art. 33 das Referendums- und Beschwerderecht der Gemeinden aushebelt. Aktuell betrifft das den Ausbau von erneuerbaren Energien durch Windkraft.

Die Sondernutzungspläne tangieren aber auch weitere Mitspracherechte der Gemeinden. Die Gegenwind-Initiative holt sie durch Änderung von Art. 33 zurück.

 

Initiativtext: Initiative zum Schutz der kommunalen Demokratie

Die Unterzeichnenden fordern, dass im Planungs- und Baugesetz folgender Artikel gestrichen wird:

Art. 33 Inhalt
1 Kantonale Sondernutzungspläne werden erlassen für:
a) Abbaustellen von kantonaler und regionaler Bedeutung;
b) Deponien von kantonaler und regionaler Bedeutung;
c) Anlagen zur Gewinnung von Energie;
d) Anlagen zur Nutzung des Untergrundes;
e) Strassen und Wasserbauten, soweit sie mit Vorhaben nach Bst. a bis d dieser
Bestimmung zusammenhängen.

Artikel 33 wird wie folgt ersetzt:
Art. 33 Inhalt

1 Kantonale Sondernutzungspläne werden erlassen für:
a) Strassen, namentlich Autostrassen und Hauptstrassen ausserorts;
b) Wasserbauten, namentlich Hochwasserschutz und Stauanlagen.

Postadresse:

Gegenwind SG Frohsinnstrasse 7 9608 Ganterschwil

Spendenkonto

CH10 0690 0063 0001 1000 2 Komitee Gegenwind SG 9014 St.Gallen