Im August wurde am Landgericht Erfurt erstmals in Deutschland auch im Namen der Natur Recht gesprochen. Auch wenn es «nur» um überschaubare Ansprüche eines Autokäufers in Sachen «Dieselskandal» ging, hat das Urteil grosse Bedeutung: Es ist ein erster Schritt zur Anerkennung der Rechte der Natur in Deutschland.
Richter Dr. Martin Borowsky: «Die Rechte der Natur sind – wie in zahlreichen anderen Rechtsordnungen, etwa in Südamerika – von Amts wegen und unabhängig von entsprechendem Vortrag der Parteien oder einer ausdrücklichen Berufung hierauf zu berücksichtigen.» Bereits aus dem aktuell geltenden Recht, nämlich der Grundrechtecharta liessen sich Eigenrechte der Natur ableiten, so der Richter. Dr. jur. Peter Mohr, Vorstand des Netzwerkes Rechte der Natur e.V.: «Das Urteil des LG Erfurt erkennt als erstes deutsches Gericht Eigenrechte der Natur an. Das Urteil leitet aus dem europäischen Recht ein subjektives Recht der Natur als Person ab. Die Natur ist nicht Objekt, sondern Subjekt mit einem eigenen Geltungsanspruch auf Schutz. Dieses gilt unabhängig davon, ob eine Partei es geltend macht. Das Urteil wird der Natur bei Zielkonflikten einen größeren Wert geben.»