Die CDU bringt das «Zustrombegrenzungsgesetz» zur Abstimmung in den deutschen Bundestag ein

Familiennachzug für Kriegsflüchtlinge soll beendet werden
Veröffentlicht: 29. Jan 2025 - Zuletzt Aktualisiert: 29. Jan 2025

Die CDU legt am 31. Januar 2025 einen Gesetzentwurf zur «Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland» im deutschen Bundestag zur Abstimmung vor. 

«Es geht also nur um das Zustrombegrenzungsgesetz», sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU Günter Krings. «Das müssen wir natürlich nicht einbringen in den Bundestag, sondern das ist bereits im Ausschuss abgeschlossen. Und das bringen wir jetzt ins Plenum, sonst würden das übrigens wohl auch andere tun. Und darüber wird dann in einem ganz normalen Verfahren abgestimmt.» Abgeordnete der AfD hatten nämlich angekündigt, das  «Zustrombegrenzungsgesetz“ selbst auf die Tagesordnung zu setzen, sollte es die Union nicht tun.

Im Zustrombegrenzungsgesetz fordern CDU und CSU eine Beendigung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Kriegsflüchtlinge und mehr Kompetenzen für die Bundespolizei bei aufenthaltsbeendenden Massnahmen. Auch soll ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden, dass der Zuzug von Ausländern begrenzt werden solle.


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