Wasserwirbelkraftwerke brauchen Hilfe
Der Kanton Aargau legt den intelligenten Wasserwirbelkraftwerken einen weiteren Stein in den Bach: Neue Kleinwasserkraftwerke sollen nur noch bewilligt werden, wenn sie mindestens 50 Kilowatt Leistung erbringen. Somit dürften die kleinen, aber ökologischen Wasserwirbelkratwerke nicht mehr gebaut werden. Die erste Anlage in Schöftland (siehe ZP 110) würde nicht mehr bewilligt – ihre 10 bis 15 Kilowatt für 20 bis 25 Haushalte reichten bei weitem nicht. Nun ruft die Genossenschaft Wasserwirbelkraftwerke (GWWK) jede Bürgerin und jeden Bürger dazu auf, den Kanton mit einer Stellungnahme umzustimmen:
http://www.ag.ch/raumentwicklung/de/pub/richtplan_gesamtrevision/stellungnahme_verfassen.php
Anleitung:
Wählen Sie unter "Richtplankapitel" "E.1.2 Wasserkraftwerke" aus; unter "Weitere Auswahl" das "C".
Geben Sie unter „Antrag*“ folgenden Text ein:
Die Erhöhung von 10kW auf 50kW in § 5 WnV (Änderung WnV 2010: 50 kW) soll nicht erfolgen. Bei Erhöhung der Leistungsgrenze auf 50kW könnten im Kt. AG praktisch keine für die Natur und EE wichtigen Wasserwirbelkraftwerke mehr gebaut werden.
Geben Sie unter „Begründung*“ folgenden Text ein:
Wasserwirbelkraftwerke sind im Leistungsbereich von 10-50 kW eine neue und zukunftweisende Technologie mit Potential und folgenden Vorteilen:
- Rev. GSchG (WWK unterstützt Renaturierung / Revitalisierung von Fliessgewässer)
- Flora: Lebensraum Mikroorganismen, Pflanzen
- Fauna: Fisch- und Benthosdurchgängigkeit, Förderung Biodiversität
- Landschaft: min. Eingriffe, UVB positiv, Anlagen untererdig
- 100% Erneuerbare Energie und 97% CO2-frei
- Einfach – robust – wartungsarme Technologie
- Klein und günstige Anlagen
- Grosses Einsatzpotential (tausende in CH und international)
- Modularisierung (einfach, günstiger Bausatz) mit verschiedenen Materialien
- Wasserwirbelkraftwerke nicht vergleichbar mit herkömmlichen KWK-Anlagen (keine Nachteile)!
- Durch die Genossenschaft in die Gesellschaft integriert
- Int. Projekte sollen in Entwicklungsländern zum gesellschaftlichen Wohlstand beitragen (made in switzerland)
- Grosse Chance für den Innovationsstandort Schweiz durch F+E Potentiale (UNI / FH)
- Wirtschaftsförderung durch lokale Vergabe von Aufträgen
http://www.ag.ch/raumentwicklung/de/pub/richtplan_gesamtrevision/stellungnahme_verfassen.php
Anleitung:
Wählen Sie unter "Richtplankapitel" "E.1.2 Wasserkraftwerke" aus; unter "Weitere Auswahl" das "C".
Geben Sie unter „Antrag*“ folgenden Text ein:
Die Erhöhung von 10kW auf 50kW in § 5 WnV (Änderung WnV 2010: 50 kW) soll nicht erfolgen. Bei Erhöhung der Leistungsgrenze auf 50kW könnten im Kt. AG praktisch keine für die Natur und EE wichtigen Wasserwirbelkraftwerke mehr gebaut werden.
Geben Sie unter „Begründung*“ folgenden Text ein:
Wasserwirbelkraftwerke sind im Leistungsbereich von 10-50 kW eine neue und zukunftweisende Technologie mit Potential und folgenden Vorteilen:
- Rev. GSchG (WWK unterstützt Renaturierung / Revitalisierung von Fliessgewässer)
- Flora: Lebensraum Mikroorganismen, Pflanzen
- Fauna: Fisch- und Benthosdurchgängigkeit, Förderung Biodiversität
- Landschaft: min. Eingriffe, UVB positiv, Anlagen untererdig
- 100% Erneuerbare Energie und 97% CO2-frei
- Einfach – robust – wartungsarme Technologie
- Klein und günstige Anlagen
- Grosses Einsatzpotential (tausende in CH und international)
- Modularisierung (einfach, günstiger Bausatz) mit verschiedenen Materialien
- Wasserwirbelkraftwerke nicht vergleichbar mit herkömmlichen KWK-Anlagen (keine Nachteile)!
- Durch die Genossenschaft in die Gesellschaft integriert
- Int. Projekte sollen in Entwicklungsländern zum gesellschaftlichen Wohlstand beitragen (made in switzerland)
- Grosse Chance für den Innovationsstandort Schweiz durch F+E Potentiale (UNI / FH)
- Wirtschaftsförderung durch lokale Vergabe von Aufträgen
23. Dezember 2010
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