Elektrosmog-Grenzwerte: die Vernehmlassung läuft
Die Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung (NISV) ist eines der grössten Hindernisse, den Elektrosmog zu reduzieren. Sie geht von der veralteten Annahme aus, dass ionisierende Strahlen erst dann biologisch schädlich sind, wenn sich die Temperatur des betroffenen Gewebes erhöht. Das ist wissenschaftlich längst überholt.
Die längst fällige Revision dieser Verordnung ist bis Ende Februar in Vernehmlassung. Neben den interessierten Verbänden sind auch alle Einzelpersonen berechtigt, an dem Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, zu zeigen, dass eine Senkung der Grenzwerte (wie sie in anderen Ländern ohne Schaden für die Mobilfunkqualität umgesetzt wurden) dringend notwendig ist.
Word-Dokumente, die Sie nachstehend herunterladen und nach Eingabe von Namen und Adresse direkt verwenden können:
Erklärung des Verfahrens
Eingabe an das Bundesamt für Umwelt
Begleitbrief an Bundesrat Moritz Leuenberger
Ablauf der Vernehmlassungsfrist: Ende Februar 2009
Die Dokumente wurden von einer Mobilfunkgruppe in Erlenbach/ZH erstellt.
www.mobilfunk-erlenbach.ch
Die längst fällige Revision dieser Verordnung ist bis Ende Februar in Vernehmlassung. Neben den interessierten Verbänden sind auch alle Einzelpersonen berechtigt, an dem Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, zu zeigen, dass eine Senkung der Grenzwerte (wie sie in anderen Ländern ohne Schaden für die Mobilfunkqualität umgesetzt wurden) dringend notwendig ist.
Word-Dokumente, die Sie nachstehend herunterladen und nach Eingabe von Namen und Adresse direkt verwenden können:
Erklärung des Verfahrens
Eingabe an das Bundesamt für Umwelt
Begleitbrief an Bundesrat Moritz Leuenberger
Ablauf der Vernehmlassungsfrist: Ende Februar 2009
Die Dokumente wurden von einer Mobilfunkgruppe in Erlenbach/ZH erstellt.
www.mobilfunk-erlenbach.ch
04. Februar 2009
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