Genetisch veränderte Pflanzen nicht an unbekannten Orten

Experimente mit genetisch veränderten Pflanzen dürfen nicht abseits der Öffentlichkeit geschehen. Die Bürger haben Anspruch auf umfassende Informationen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Danach müssen die Behörden insbesondere auch die genaue Lage des betroffenen Ackers angeben. Auch der Schutz der öffentlichen Ordnung rechtfertige davon keine Ausnahme. (Az: C-552/07)

Entsprechende Angaben hatte 2004 ein Bürger im elsässischen Sausheim verlangt. Die französischen Behörden gaben jedoch nur einen Teil der Auskünfte. Insbesondere verweigerten sie das Kartenmaterial, aus dem die genauen Freisetzungsstandorte hervorgehen. Eine Veröffentlichung würde die Privatsphäre und die Sicherheit der betroffenen Landwirte beeinträchtigen.

Quelle: AFP / www.123recht.net
18. Februar 2009
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