Schweiz: Polizei darf mit Gewalt in Wohnungen eindringen — um die Raumtemperatur zu messen

Über die grösste Gefahr, die vom Energie-Notrecht ausgeht, spricht kaum jemand. Michael Bubendorf hat sich daher in einer Analyse des Themas angenommen.
Veröffentlicht: 23. Nov 2022 - Zuletzt Aktualisiert: 23. Nov 2022

Seit die Regierung vor einem Blackout warnt, bezweifle ich, dass es bei uns bald zu einem grösseren und längeren Stromausfall kommen wird. Was wir jedoch bereits heute sehen ist, dass die immergleichen Akteure von der Scheinkrise profitieren. Es sind die Institutionen, die die Krise selbst versucht haben: Regierungen und Grosskonzerne. von Michael Bubendorf

Die Stromkosten vieler Haushalte steigen massiv. Um ein bisschen mehr Spitzenenergie zu erhalten, bezahlen wir viel mehr für den Strom, den wir beziehen, auch dann, wenn bei weitem genug Strom im Netz ist. Das haben die (weitgehend in staatlicher Hand befindlichen) Stromkonzerne gut gemacht; ihrer eigenen Inkompetenz verdanken Sie massive Gewinne.

All dies ist ärgerlich, kostet Geld und trifft wie immer die Armen am härtesten. Doch die grösste Gefahr aus allen angeblichen Notlagen droht uns in der Gestalt staatlicher Übergriffe, so auch in der aktuellen Version der Not und ihrem angeblichen "Recht": Denn jetzt verschafft sich der Staat nichts weniger als das Recht jederzeit unsere Wohnungen zu betreten.

Unsere vier Wände, ob Wohnung, ob Haus, ob gemietet oder Eigentum sind nicht nur der intimste Bereich unserer Existenz und Rückzugsort vor einer immer verrückteren Welt. Nein, unser Daheim ist auch geschützt vor dem Zugriff durch den Staat, namentlich durch Art. 186 Strafgesetzbuch, welches den Hausfriedensbruch definiert und unter Strafe stellt: Wer gegen unseren Willen in unser Zuhause eindringt, wird wegen Hausfriedensbruch bestraft. Das gilt auch für die Polizei und andere Behörden. Erst im Rahmen einer Amtspflicht wird das Betreten unserer Wohnung gegen unseren Willen „rechtmässig“ (siehe z.B. Bundesgerichtsurteil 6P_13/2007 vom 20.04.2007).

Heute haben die Machthaber in Bern den Untertanen die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen der Verwendung von Gas“ präsentiert. Es regelt unter anderem die in unserem Wohnbereich zulässigen Temperaturen bei einer Gasmangellage. Auf 19°C dürfen wir dann noch bei uns zuhause heizen. „Es ist nicht das Ziel, dass Polizisten mit einem Thermometer von Wohnung zu Wohnung ziehen müssen“, erklärte uns Machthaber Parmelin heute. Doch Artikel 3 der besagten Verordnung lautet: Die Kantone kontrollieren die Einhaltung der Einschränkungen und Verbote.“ Und Parmelin bestätigt auf Rückfrage, dass es Heiz-Stichproben geben werde.

Somit braucht der Bund also nur eine Mangellage auszurufen und schon kann die Polizei jederzeit und gegen unseren erklärten Willen rechtmässig in unsere Wohnungen und Häuser eindringen. Wenn wir uns gegen diese Verletzung unserer Privatsphäre und unseres Hausfriedens wehren, darf und wird die Polizei Gewalt anwenden. Gewaltsamer Zutritt zu unserer Wohnung. Gegen unseren Willen. Um die Zimmertemperatur zu prüfen! Das ist des Pudels Kern bei diesem "Notstand".

Nach der "Pandemie" nun also die "Energiemangellage". Wir gewöhnen uns an die Notstände und damit gleichermassen an den schleichenden Tod unserer Freiheiten und Rechte gegenüber dem Staat. Wer wissen will, wohin diese Reise geht, richte seinen Blick in die USA. Dort sind Stand heute sage und schreibe 42 „Nationale Notstände“ in Kraft; von Sanktionen, Exportkontrollen, Überwachung, Pandemie und Terrorismus ist alles dabei, was der enteignungswütige und kontrollsüchtige Überwachungsstaat begehrt. Solange wir uns nicht entschlossen gegen diese Entwicklung stellen und unsere Freiheit energisch verteidigen, wird sich diese Entwicklung fortsetzen und weiter beschleunigen.

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