Presserecht in Kriegszeiten

Journalist klagt auf Auskunftsrecht zu Folgen von Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland, schreibt Nick Brauns
Veröffentlicht: 12. Mar 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 12. Mar 2023

Die Artillerieschule im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein ist der zentrale Ausbildungsstandort der Bundeswehr für die Artillerietruppen des Heeres. Seit Mai vergangenen Jahres werden dort auch ukrainische Soldaten in die Bedienung der «Panzerhaubitze 2000» eingewiesen, die Deutschland im Rahmen der Militärunterstützung gegen Russland an Kiew geliefert hat.

Für den Journalisten Hermann Theisen war dies Anlass, dem Leiter der Schule, Oberst Dietmar Felber, eine Reihe teils sehr grundsätzlicher Fragen zu stellen. Weil ihm eine Antwort darauf verweigert wurde, ist Theisen, der auch Mitglied in der pazifistischen «Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsgegnerInnen» (DFG-VK) ist, vor Gericht gegangen. Am Donnerstag verhandelte das Verwaltungsgericht Koblenz daher zur Frage, wie weit das Presserecht in Kriegszeiten zu gelten habe.

Theisen hatte den Leiter der Artillerieschule danach gefragt, wie viele ukrainische Soldaten dort an welchen Waffensystemen ausgebildet werden und welche Akteure aus Politik und Militär an der Planung und Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen beteiligt sind. Darüber hinaus wollte der Journalist wissen, inwieweit der Oberst die Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom Mai vergangenen Jahres teile, wonach solche Ausbildungsmassnahmen aus völkerrechtlicher Perspektive als direkte Kriegsbeteiligung bewertet werden können, und was er dafür tue, um diese Gefahr zu minimieren oder auszuschliessen.