Razzia bei Radio Dreyeckland war rechtswidrig

Die Hausdurchsuchungen gegen den Freiburger Radiosender wegen Setzen eines Links auf das Archiv der verbotenen Plattform linksunten.indymedia.org waren rechtswidrig.
Veröffentlicht: 29. Aug 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 29. Aug 2023

Das Karlsruher Landgericht hat mit Beschluss vom 22. August letztinstanzlich entschieden, dass die Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland (RDL) rechtswidrig waren. Das berichten heute der Radiosender selbst sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Das berichtet Netzpolitik.org.

Die Polizei Freiburg hatte am 17. Januar dieses Jahres im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Räume des Freiburger Radiosenders «Radio Dreyeckland» und zwei Privatwohnungen durchsucht. Dabei wurden auch Datenträger wie Laptops und Smartphones beschlagnahmt. Laut Polizei habe es den Verdacht auf einen Verstoss gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) gegeben. Anlass war, dass der Sender in einem Artikel einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org gesetzt hatte. Die Website war 2017 durch den damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière verboten worden.