Beschluss des Verwaltungsgerichts Bern bestätigt: 5G-Antennen sind baubewilligungspflichtig

Von den zirka 20'000 Mobilfunkstandorten der Schweiz strahlen rund 20% zu stark und belasten dadurch die Gesundheit der Bevölkerung. Wie der neuste Verwaltungsgerichtsentscheid zeigt, wurden die meisten dieser Antennen bundesrechtswidrig in Betrieb genommen, schreibt Schweizerischer Verein WIR
Veröffentlicht: 29. Aug 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 29. Aug 2023

Das Urteil 100.2021.300U des Verwaltungsgerichts vom 21.08.2023 hebt den Entscheid des Regierungsrates Christoph Neuhaus auf: Adaptive Antennen dürfen nicht ohne Baubewilligung in Betrieb genommen werden. Der Beschwerdeführer obsiegt mit seinem Antrag nach Baugesetz BE (Art. 46 Abs. 1) vollumfänglich. 

«WIR» erwartet jedoch, dass das Urteil rechtskräftig und so schweizweit als Präzedenzfall dienen wird. Die Gemeinden sind damit dringend aufgefordert, ihre Verantwortung als Baupolizeibehörde wahrzunehmen. Die meisten adaptiven Mobilfunkantennen wurden ohne Baugesuch, ohne öffentliche Publikation und auch ohne Baubewilligung in Betrieb genommen. Dies ist - wie WIR schon seit über vier Jahren kritisiert - bundesrechtswidrig! 

Dieses Urteil zeigt auf, wie die Vollzugsbehörde im Kanton Bern, aber auch in den meisten anderen Kantonen, die Mobilfunkbranche systematisch bevorzugt und auf Baubewilligungen für adaptive Antennen verzichtet.

Daniel Laubscher, Raumplaner, gilt als einer der wenigen Experten, welcher sich mit der Thematik «Strahlungsauswirkungen von Mobilfunkantennen» grundlegend auskennt. Er sagt: «Das Ausmass an Inkompetenz und Korruption, das ich hier angetroffen habe, ist erschreckend. Sunrise nutzt das Unwissen der Milizbehörden schamlos aus und führt diese mit Hilfe von beeinflussten Beamten in die Irre. Dies ist umso dramatischer, als es hier um nichts weniger als die Gesundheit unserer Mitbürger geht!»

Der Schweizerische Verein WIR hat sich – unter Mitwirkung von Daniel Laubscher und Andreas Pflugshaupt - in den letzten Jahren mit der Thematik 5G tiefgreifend befasst und in umfassenden Vorträgen schweizweit über die Problematik informiert und steht, zusammen mit Laubscher plannetzwerk, den Gemeinden bei ihren baupolizeilichen Verfahren gegen unrechtmässig in Betrieb genommene adaptive Antennen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Viele wachgerufene Gemeinden nehmen die Möglichkeit der Beratung wahr, um sich das nötige Fachwissen anzueignen, damit sie ihre Aufgaben gesetzeskonforme (siehe Berner BauG: Art. 33a). wahrnehmen können.