Freiburg: Quorum für Einwohnerantrag zur Mobilfunkversorgung an Gemeinderat erreicht

Diagnose Funk dokumentiert diese für alle Kommunen beispielgebende Auseinandersetzung.
Veröffentlicht: 18. Feb 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 18. Feb 2024

Die Bürgerinitiative Freiburg hat mit mehr als 2500 Unterschriften das Quorum für einen Einwohnerantrag nach § 20b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg erreicht. Dem Antrag wurde stattgegeben. In ihrer Stellungnahme empfiehlt die Verwaltung jedoch dem Gemeinderat, die Inhalte des Antrags abzulehnen. Darauf antwortete die Bürgerinitiative detailliert. 

Bereits am 13.11.2019 fand in Freiburg im Breisgau eine Einwohnerversammlung zu 5G-Mobilfunk statt. Das Aktionsbündnis ‚Freiburg 5G-frei!‘ hatte damals dafür 4.000 Unterschriften gesammelt. Das Interesse der Bevölkerung am Thema 5G war so groß, dass der Paulus-Saal mit 900 Zuschauern bis auf den letzten Platz voll wurde (>>> Bericht & Video). Doch die konstruktiven Vorschläge der Bürgerinitiative wurden nicht aufgenommen, was bei den Aktiven zu großer Enttäuschung führte. Wieder ein Beispiel, wie an Bürgern vorbei regiert wird.

Um so größer der Erfolg, dass trotz der Corona-Beschränkungen die Initiative einen zweiten Anlauf nahm, mit hunderten Freiburgern diskutierte und wieder das Quorum erreichte. Der Antrag besteht aus 3 Forderungen:

Der Freiburger Gemeinderat möge zum Schutz vor einer drohenden Vervielfachung von Mobilfunksendeanlagen in öffentlicher Sitzung jeweils über folgende Forderungen bzw. Vorschläge befinden und ggf. beschließen:

  • 1. Gebäude, Grundstücke und Einrichtungen in Straßenräumen, die zum Eigentum oder Besitz der Stadt und ihrer Eigenbetriebe gehören, werden für Sendeanlagen des neuen Mobilfunkstandards 5G („New Radio“) nicht zur Verfügung gestellt.
  • 2. Gemäß den höchstrichterlich bestätigten Möglichkeiten erstellt die Verwaltung Mobilfunkkonzepte mit Baustopp für Sendemasten (z.B. auch zugunsten des Glasfaserausbaus), damit in Wohngebieten Strahlenbelastung und Stromverbrauch minimiert sowie Wohnungen strahlen- und überwachungsfrei gehalten werden können. Zudem richtet die Stadt eine Beratungs- u. Meldestelle für Mobilfunknebenfolgen (Empfehlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg) und ggf. Schutzzonen ein.
  • 3. Der Gemeinderat fordert politisch und bundesweit ein Moratorium für 5G, bis alle verantwortlichen Stellen ihre verfassungsrechtliche Pflicht zur Vorsorge durch eine unabhängige wissenschaftliche Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von 5G und eine Technikfolgenabschätzung erfüllt haben.

Mit diesem Antrag muss sich nun der Gemeinderat befassen, die Initiative kann ihn in einer Gemeinderatssitzung begründen und an der Debatte teilnehmen. In der Verwaltungsvorlage >>> Drucksache G-24/036 werden aber die Inhalte des Antrags abgelehnt. Mit großem juristischem Sachverstand kontert die Initiative. Hier ihr Brief.