In Schottland gilt seit dem ersten April der „Hate Crime Act“, wonach nicht nur wie bisher bedrohende, sondern auch abwertende oder beleidigende Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden. Besonders geschützt sind Merkmale wie Rasse, Alter, Behinderung, Religion und Geschlechtsidentität. Neu daran ist, dass Hass nicht mehr an objektiven Kriterien festgemacht wird, sondern am subjektiven Gefühl der Betroffenen. Hass-Kriminalität kann man entweder auf einer Polizeidienststelle anzeigen oder auch anonym in extra eingerichteten Anzeigezentren, unter anderem einem Sexshop in Glasgow oder einer Lachsfabrik in Berwickshire.
Wer ab jetzt seine Meinung äussert und etwa sagt, dass es nur zwei Geschlechter gibt, könnte des„Hassverbrechens“ angeklagt werden. Einen Menschen mit dem falschen Pronomen anzusprechen oder durch das Kundtun der eigenen Meinung jemandes Gefühle verletzten, ist strafbar, wenn sich ein Opfer subjektiv beleidigt oder abgewertet fühlt. Die Polizei gab an, dass sie alle Meldungen verfolgen werde. Binnen der ersten 24 Stunden gingen 4.000 solcher Beschwerden bei der schottischen Polizei ein.
Nach dem neuen Gesetz kann jede Meldung, auch wenn sie nicht im Ansatz strafrechtlich relevant ist, auch wenn sie anonym getätigt wurde, als „Non-crime hate incident“ (NCHI), also eine Hassäußerung, registriert werden. Der Beschwerdeführer (das Opfer, wie es im Text heißt) muss dazu angeben, von einer Person in seinen Gefühlen verletzt worden zu sein oder gesehen zu haben, wie andere beleidigt wurden (9). Von solch einer Protokollierung erfährt der Angezeigte möglicherweise gar nicht. Nur wer eine offizielle Anfrage stellt, bekommt die vermerkten NCHIs mitgeteilt. Das kann zum Beispiel ein potenzieller Arbeitgeber sein.
Es regt sich Widerstand, auch aus der feministischen Bewegung. Denn Genderidentität ist jetzt besonders geschützt, Frauenrechte hingegen nicht.