Gegen das Verbot des deutschen Magazins «Compact» ist Klage eingereicht worden

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein «Eilrechtsschutzverfahren» eröffnet. Bis zur Stellungnahme des Bundesinnenministeriums wird es keine Äusserungen von Compact und seinen aAnwälten geben
Veröffentlicht: 26. Jul 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 26. Jul 2024

Pressemitteilung des Anwaltsteams Pressfreiheit vom 25.7.2024

Ein Einzelanwalt aus dem Anwaltsteam Pressefreiheit hat am 25. Juli 2024 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowohl Klage als auch Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH und der CONSPECT FILM GmbH durch das Bundesinnenministerium eingereicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Klage das Aktenzeichen 6 A 4.24 und für das Eilrechtsschutzverfahren das Aktenzeichen 6 VR 1.24 vergeben. Zugleich wurde das Bundesinnenministerium aufgefordert die Verfahrensakten zu übersenden und sich zu dem eingereichten Schriftsatz zu äußern.
Seitens des Anwaltsteams, des verfahrensführenden Einzelanwalts und der COMPACT-Magazin GmbH beziehungsweise der CONSPECT FILM GmbH wird es zum aktuellen Verfahrensstand bis zur erwarteten Stellungnahme des Bundesinnenministeriums keine weiteren öffentlichen Äußerungen geben.


Für das Anwaltsteam Pressefreiheit
Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ