Nach Verbot durch die deutsche Innenministerin: COMPACT kann weiterarbeiten

Gericht beurteilte das Verbot als nicht verhältnismässig
Veröffentlicht: 14. Aug 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 14. Aug 2024

In einer Eilmeldung berichtet Apollo News, dass das COMPACT-Verbot im Eilverfahren durch das Gericht aufgehoben wurde. Damit kann das Magazin COMPACT bis zu einer Entscheidung im  Hauptsacheverfahren weiterarbeiten und erscheinen, wie Chefredakteur Jürgen Elsässer auf X mitteilte. Rund einen Monat nachdem Innenministerin Nancy Faeser das Compact-Magazin verboten hat, hat ein Gericht dem Eilantrag stattgegeben und das Verbot vorerst aufgehoben. 

«Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des «COMPACT-Magazin für Souveränität» die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismässigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äusserungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen», heisst es in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.  


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