Der deutsche Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing (FDP) zwingt Kinder ab zehn Jahren dazu ein Smartphone zu nutzen, denn sonst können sie nicht mit dem Schulbus zur Schule fahren. Die Landratsämter erwerben normalerweise die günstigsten Tickets und stellen sie den Schülern zur Verfügung, denn die Schülerbeförderung ist grundsätzlich kostenlos. Bis Mitte März 2023 erhielt jeder Schüler eine ausgedruckte Fahrkarte im Schulsekretariat. Dies ist jetzt etwa in Bayern nicht mehr der Fall, da sich durch die Einführung des Deutschlandtickets Grundlegendes geändert hat. Das Deutschlandticket ist das günstigste Angebot und soll von den Schülern benutzt werden. Allerdings gibt es das Deutschlandticket nur über eine App. So werden Schulkinder nicht mehr zur Schule befördert, wenn sie das dafür notwendige Smartphone nicht vorweisen können. Fünftklässler werden also zum Smartphone gezwungen, wenn sie mit der Bahn oder dem Bus zur weiterführenden Schule fahren wollen. Lässt sich dieses diskriminierende Vorgehen mit dem Gesetz zur Schulwegkostenfreiheit vereinbaren?
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