Die Initiative 5Gfrei.ch kann einen grossen Erfolg vor dem Bundesgericht in Lausanne vermelden: Für 89 im Kanton Solothurn ohne Baugesuch auf sogenannt adaptive Antennen umgerüstete Anlagen muss nachträglich ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Noch nicht klar ist, ob diese Antennen bis dahin ausser Betrieb genommen werden müssen.
Vorausging ein Bundesgerichtsurteil zu einem Rechtsstreit mit der Gemeinde Wil in St. Gallen vom April. Danach gab Swisscom-Chef Christoph Aeschlimann im Sommer bekannt, das Unternehmen werde aufgrund des Urteils nun schweizweit nachträglich Baugesuche für 1300 adaptive Antennen einreichen. Folgen die anderen Mobilfunkanbieter Salt und Sunrise, kommen schweizweit deutlich über 2000 nachträgliche Verfahren für ohne Baubewilligung umgerüstete Antennen zusammen
Da die Sendeleistung mit adaptiven Antennen gezielt auf die jeweiligen Nutzer fokussiert wird, führt das zu temporär höherer Strahlung, durch die möglicherweise Strahlungsgrenzwerte überschritten werden. Das Bundesgericht entschied für das rechtliche Gehör der Anwohner. Darum besteht nun entgegen anders lautenden früheren Empfehlungen der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz die Baubewilligungspflicht. Das Bundesgericht hält darin klar fest, dass die Empfehlungen der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz weder rechtsverbindlich noch im vorliegenden Fall bundesrechtskonform seien.
Die Verantwortung liegt nun bei den Gemeinden. Die Initiative 5Gfrei.ch empfiehlt, die neuen Baugesuche zunächst einmal nicht zu genehmigen und zuerst für die Herstellung des rechtmässigen Zustands zu sorgen, für Solothurn heisst das zum Beispiel, Benutzungsverbote für die 89 besagten Antennen zu erlassen.