Das Bundesgericht hat nach dem Urteil im Fall "Wil SG" eine zweites Urteil gefällt, das noch wesentlich weiter reicht: In Sarnen OW muss ein vorsorgliches Benützungsverbot (Abschaltung) einer illegal auf adaptives 5G umgerüsteten Mobilfunkantenne angeordnet werden. Ebenso muss aufgrund dieses Entscheids nachträglich ein Baubewilligungs-Verfahren durchgeführt werden. Das ist ein Erfolg für den Verein «5G-freies Obwalden».
Wie der Verein «Schutz vor Strahlung» schreibt, kann der Bundesgerichtsentscheid auf viele der rund 3000 illegal umgerüsteten adaptiven 5G-Antennen übertragen werden.
Diese benötigen nun alle ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren. Viele von ihnen müssen zudem ganz oder teilweise abgeschaltet werden! In den nächsten Tagen werden wir Empfehlungen für den Umgang mit diesen Antennen erarbeiten.