Der Verkehrs- und Digital- sowie seit Neuestem auch Justizminister Volker Wissing (ehemals FDP) pusht die digital only-Strategie in Deutschland. Dabei hat er es besonders auf die Deutsche Bahn abgesehen, geht aber bei den digitalen Angeboten nicht in kundenorientierte Vorleistung und ausreichenden Service.
D.h. die Bahn lagert ihre IT-Prozesse einfach zwangsweise auf die Geräte der Bahn-Kunden aus. Sollten diese nicht funktionieren, haftet der Bahnkunde nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich – aufgrund Erschleichen von Leistungen. Wenn Kunden das Ticket zwar bezahlt haben, das aber nicht nachweisen können, weil ihre IT die von der Bahn verlangte unrealistisch hohe Verfügbarkeit nicht aufbringen kann, begehen sie eine Straftat. Dabei hätte die Bahn durchaus umsetzbare Möglichkeiten, die Kunden in solchen Fällen vor der Strafverfolgung zu bewahren. Diesen kundenfreundlichen Aufwand möchte man jedoch nicht betreiben.
Mit den eigenen Pflichten geht die Bahn wesentlich nachsichtiger um, z. B. mit der Verfügbarkeit pünktlicher Zugverbindungen. Erst bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 Prozent des gezahlten Beförderungsentgelts fällig, falls der Entschädigungsbetrag mindestens vier Euro beträgt. Weitere IT-Mängel der Bahn: Die Software für die Fahrplanauskunft und Buchung lässt zu wünschen übrig.
Lesen Sie im Zeitpunkt auch:
Deutsche Bahn: Komfort- und Sicherheitsempfinden hat abgenommen