EU setzt Aarhus-Konvention vorerst nicht um

Die EU-Kommission hat Ende Mai ihren Vorschlag für eine Richtlinie zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zurückgezogen.

Damit ist neben der Bodenschutzrichtlinie ein weiterer Vorschlag im Umweltbereich der Deregulierungsagenda der REFIT-Mitteilung von letztem Herbst zum Opfer gefallen. Der Vorschlag der EU-Kommission von 2003 sollte die Aarhus-Konvention umsetzen, welche die EU unterzeichnet hat. Immer wieder haben Studien und Gerichtsurteile des Europäischen Gerichts in den letzten Jahren gezeigt, dass der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten nicht in allen EU-Ländern gewährleistet ist.

Das Europäische Umweltbüro (EEB) bezeichnete die Rücknahme des Vorschlags kurz vor der Europawahl als "schlechtes Signal" gegenüber den EU-BürgerInnen und forderte die Kommission auf, nun schnell einen neuen Vorschlag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention vorzulegen. Das 7. Umweltaktionsprogramm formuliert das Ziel, dass bis 2020 in allen EU-Staaten Rechtszugang im Einklang mit Aarhus bestehen soll.

Quelle: Website DNR
www.eu-koordination.de/umweltnews/news/politik-recht/2689

08. Juni 2014
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