Die Schwierigkeit, treu zu sein, oder wie der Mensch zur Ehe kam.

Wenn wir hier über Treue sprechen, so ist nicht die Rede von Verlässlichkeit und Beständigkeit, von Loyalität, vom Zueinanderhalten in guten wie in bösen Zeiten. Gegenstand der Überlegungen ist die Treue in emotionaler, gedanklicher, sinnlicher Hinsicht, auf einer Gefühlsebene, der nicht unbedingt mit Verstand und gutem Willen beizukommen ist.

Es gibt wohl kaum einen erwachsenen Menschen, dessen Treue in dieser Beziehung nicht auch schon mal zu wünschen übrig gelassen hätte. Ganz und gar vor Untreue gefeit ist nur, wer sich im Zustand der Verliebtheit befindet, in dem die Gedanken unablässig um den einen begehrten Menschen kreisen, in einer Konzentration aller Sinne, welche mit gleicher Intensität zu Glück und Unglück führen kann. 
Nun wissen wir alle und nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Verliebtheit einmal endet, enden muss, weil solch eine Dichtheit und Heftigkeit der Gefühle den Menschen in einen Ausnahmezustand versetzt, der Körper und Seele zwar zunächst beflügelt, auf die Dauer aber erschöpft. Ebenso können wir mit Befriedigung konstatieren, dass die Wunden der unerwiderten Liebe irgendwann geheilt sein werden.

Und wo etwas endet, kann etwas Neues beginnen. Von ebendiesem Moment an sind wir in der Lage respektive in Gefahr, unsere Gedanken und Gefühle wieder einem anderen Menschen zuzuwenden. Und dies kann geschehen, ohne dass eine Absicht dazu bestanden hätte.
Nun würde es wenig Sinn machen, diese allgemein bekannten Tatsachen aufzulisten, wäre da nicht die ebenso bekannte und nichtsdestotrotz erstaunliche Tatsache, dass es die Institution der Ehe gibt, die diesen zu trotzen wagt.

Und hier stellt sich die Frage: Ist die Ehe wild entschlossen, vor diesen Tatsachen die Augen zu verschliessen, oder sieht sie ihnen ebenso wild entschlossen ins Auge? Beides, vermutlich. Jedoch müssen wir uns mit der ersten Möglichkeit  eigentlich nicht näher befassen. Darüber nachzudenken, weshalb man nicht darüber nachdenken will, lohnt nicht. Die zweite Möglichkeit hingegen ist einige Überlegungen wert. Weshalb also wagt es die Ehe, sich der Realität entgegenzustemmen? Anders gefragt: Warum verheiratet man sich, obwohl die Wahrscheinlichkeit sehr gross ist, sich in einem äusserst unerfreulichen und schmerzhaften Prozess scheiden zu müssen?

Zwar ist jeder Bruch in einer Beziehung unerfreulich, jede Trennung schmerzhaft, doch fügt man mit der Situation des in juristischer Hinsicht Miteinanderverbundenseins noch eine Schwierigkeit hinzu – einerseits, sich überhaupt zu einem Auseinandergehen zu entschliessen, andererseits dieses zu vollziehen.
Ganz bestimmt können wir sagen, dass die Gründe dafür nicht auf rein emotionaler Ebene liegen, denn sowohl der Akt des Verheiratens wie auch der Zustand des Verheiratetseins ändern nichts Wesentliches an der Zuneigung, führen nicht zu einer Vertiefung der Gefühle. Hingegen weiss man per Verstand, dass man den anderen mit einer Heirat in gewisser Weise ankettet. Sich selbst natürlich auch. Aber das dürfte nicht die erste Überlegung sein. Ist also der hauptsächliche Beweggrund einer Heirat, den anderen am Weggehen zu hindern?

Sicher ist: Wer liebt, will nicht verlieren. Andererseits: Wer wirklich liebt, will auch nicht besitzen. Ist es nicht merkwürdig, sich der Liebe des anderen dadurch zu vergewissern, dass man ihn anbindet? Eine müssige Frage, denn Tatsache ist, dass die Ehe immer noch den meisten Menschen als ultimativer Liebesbeweis gilt.
Wenn aber nun die Verheiratung dazu dient, sich die Liebe des anderen dauerhaft zu sichern, würde dies demzufolge auch heissen, dass der Gedanke an sie erst dann in Erscheinung tritt, wenn Zweifel an Zuneigung und Treue aufkommen. Lapidar ausgedrückt: Geht die Liebe, kommt die Ehe.

Was wiederum darauf hindeutet, dass Heiraten eine äusserst berechnende Angelegenheit ist. Nun gibt es sicher ganz vernünftige Gründe für einen solch sachlichen Akt – die Regelung der Rechte und Pflichten gegenüber gemeinsamen Kindern etwa, oder die Sicherung der Besitzverhältnisse gegenüber Dritten. Jedoch dürften sie in den meisten Fällen nicht der ursächliche Beweggrund sein, denn auch ohne eine solche Notwendigkeit enden Beziehungen in der Ehe.

Was also veranlasst die Menschen, in einem emotional unbedeutenden, aber in rechtlicher Hinsicht folgeschweren Akt und unter Androhung von negativen Konsequenzen im Falle des Nichteinhaltens sich gegenseitig vertraglich zu verpflichten? Was kann der Grund für solch drastische Massnahmen sein?

Ist es etwa Angst?
Jedenfalls lässt Angst im Allgemeinen zu drastischen Mitteln greifen. Sich selbst zu schützen, vor wirklichen oder vermeintlichen Gefahren, ist vorrangig. Angst also wovor? Es gibt eigentlich nur eine plausible Möglichkeit: die Angst davor, verlassen zu werden.

Nun ist das Verheiratetsein ja trotz allem kein verlässliches Mittel gegen diese Gefahr. Aber es bietet eine Handhabe, sich im Falle des Verlassenwerdens zu wehren, um nicht zu sagen zu rächen.

Müsste man die Ehe demzufolge als eine Art von Waffe ansehen? Dafür spricht, dass das Auseinandergehen von Unverheirateten zu einem beidseitig äusserst einsamen Prozess wird, da man ja die ultimative Vertrauensperson zu verlieren im Begriff ist. Die Scheidung hingegen, bei der zwangsläufig Dritte hinzugezogen werden, verläuft nach dem Prinzip eines Mannschaftssportes, bei dem sich um die beiden Scheidenden je eine Formation bildet, der Aufgaben zugewiesen werden. Die Scheidenden selbst können sich der Verantwortung für eine Trennung in Freundschaftlichkeit und Anstand weitgehend entziehen.

So gesehen wäre der Vollzug der Ehe ein Eingeständnis für die Angst vor dem Verlust und für die Unfähigkeit oder die mangelnde Bereitschaft, diesen Verlust mit Würde zu tragen. Eine Bankrotterklärung der eigenen Persönlichkeit, um es sehr unbarmherzig auszudrücken. Die Ehe als Kompensation der eigenen Unzulänglichkeit.

Wenn wir all die Schlüsse betrachten, die wir gezogen haben, deutet einiges darauf hin, dass die Ehe weniger ein emotionales Symbol der Zusammengehörigkeit unter zwei Menschen als vielmehr eine sozial relevante Manifestation der Zusammengehörigkeit gegenüber Dritten ist. Mit der Eheschliessung deklariert man gewisse Rechte an einem Menschen, sichert sich die Legitimation, bestimmte Forderungen stellen zu können – ein Anspruch, der auf emotionaler Ebene irreal ist. Die Institution der Ehe ermöglicht also etwas, was in zwischenmenschlicher Hinsicht vollkommen absurd ist, nämlich die Brandmarkung eines Menschen als Besitztum. Das legt die Vermutung nahe, dass der Einrichtung selbst etwas Absurdes innewohnt.

Der Widersinn der Ehe besteht im direkten Zusammenhang zum Wissen um die Schwierigkeit, treu zu sein. Nüchtern betrachtet ist sie deshalb keine Liebeserklärung, sondern ein Misstrauensantrag.

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21. Oktober 2016
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