„Da hat man eben Pech in einer Demokratie“

Die unabhängige Umweltaktivistin und Gentechnikgegnerin Sarah musste am Mittwoch, den 20. Oktober eine Ordnungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bühl antreten. Wegen einer öffentlichen Genfeldbefreiung der Initiative Gendreck-Weg stand sie am Amtsgericht Kitzingen vor Gericht.

Zusätzlich zu ihrer Verurteilung wurde eine Ordnungsstrafe von 5 Tagen Haft verhängt, weil sie gegenüber dem Richter nicht aufgestanden war. Sarah wollte damit ihren Protest gegen die Kriminalisierung von sozialen und ökologischen Bewegungen auszudrücken.

Ihren Haftabtritt kommentiert Sarah so: „Ich werde für 5 Tage ins Gefängnis gesperrt, weil ich vor Richter Betz nicht aufstehen wollte. Warum darf ein Richter mich zu Respekt zwingen, der so wenig Respekt vor meinem Leben in Freiheit hat?“ Sarah geht davon aus, dass diese Repression System hat: „Ich erlebe heute immer wieder, wie Konzerne ihre Profitinteressen gegen den Willen der Betroffenen durchsetzen. Gerichte schützen in diesen Fällen meist nicht die Betroffenen, sondern kriminalisieren wichtige soziale Proteste.“
Ihren Haftabtritt kommentiert Sarah so: „Ich werde für 5 Tage ins Gefängnis gesperrt, weil ich vor Richter Betz nicht aufstehen wollte. Warum darf ein Richter mich zu Respekt zwingen, der so wenig Respekt vor meinem Leben in Freiheit hat?“ Sarah geht davon aus, dass diese Repression System hat: „Ich erlebe heute immer wieder, wie Konzerne ihre Profitinteressen gegen den Willen der Betroffenen durchsetzen. Gerichte schützen in diesen Fällen meist nicht die Betroffenen, sondern kriminalisieren wichtige soziale Proteste.“

Befreit wurde im Sommer 2008 ein Acker im Landkreis Kitzingen auf dem der gentechnisch veränderte Mais Mon810 von Monsanto angepflanzt wurde, der inzwischen wegen seinen Umweltauswirkungen verboten ist. Sarah begründet ihre Teilnahme an der Aktion folgendermaßen: „Genfeldbefreiungen sind wirksam und notwendig. Anhand der vielen Auskreuzungsskandale in den letzten Jahren zeigt sich: Wir müssen die Ausbreitung von giftigen, gentechnisch veränderten Organismen dort stoppen, wo sie sich ausbreiten: auf den Feldern!“

Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Würzburg in zweiter Instanz wurden alle Anträge der Angeklagten als wahr anerkannt, die belegen, dass die üblichen Methoden demokratischer Teilhabe die Gefahren des heute verbotenen Mon 810 Genmaises nicht hätten bannen können und dass die Feldbefreiung als einziges wirkungsvolles Mittel gegen die Umweltgefahren übrig blieb. Die Angeklagte plädierte für den „rechtfertigenden Notstand“, § 34 StGB, nachdem Rechtsbrüche straffrei sind, wenn sie schlimmeres Übel abwenden und ein geeignetes Mittel sind. In Versailles, Frankreich hatte es bereits Freisprüche für Genfeldbefreier_innen aufgrund dieser Rechtslage gegeben. Sie wurde dennoch zu 25 Tagessätzen verurteilt, mit der Begründung: da habe „man eben Pech in einer Demokratie“.

Sarah ist nicht die einzige Gentechnikkritikerin, die in jüngster Zeit für ihre Überzeugung ins Gefängnis muss. Auch der Prozessbeaobachter Dominik hatte in der selben Verhandlung vor dem Amtsgericht Kitzingen eine Ordnungsstrafe von 3 Tagen Haft erhalten, weil er nicht aufgestanden ist. Er hat die Haft Ende August in der JVA Giessen abgesessen. Am aufsehen erregendsten ist vemutlich der Fall des Autors und Aktivisten Jörg Bergstedts, der seit September eine 6monatige Haftstrafe in der JVA Giessen für eine Genfeldbefreiung im Jahr 2006 verbüßt.

Weitere Informationen zu Sarahs Ordnungshaft auf der Webseite inhaftierten Gentechnikkritikers Jörg Bergstedt: www.weggesperrt.blogsport.de