Strahlungsarme analoge Schnurlostelefone weiterhin erlaubt

Die Benutzung der strahlungsarmen, analogen Schnurlostelefone nach dem CT1+-Standard ist in Deutschland auch ab 2009 erlaubt. Dies beschloss das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach einer Intervention der Grünen.

Nachdem es durch alle Medien ging, dass die Verwendung älterer, analoger und strahlungsärmerer Schnurlostelefone nach Standard CT1+ ab 2009 zugunsten der neueren, digitalen und strahlungsintensiven DECT-Technik verboten wird und mit kostenträchtigen Kontrollen inklusive Messwagen gerechnet werden muss, veröffentlicht die Bundesregierung nun kurz vor Jahreswechsel, dass CT1+-Geräte weiterhin genutzt werden können, wenn es keine Störungen gibt. Erst in einem Störungsfall müsse solch ein Telefon ausser Betrieb genommen werden.

Die Bundesregierung orientiert sich mit dieser Entscheidung am Vorbild Österreich und Schweiz. Experten halten Störungen für äusserst unwahrscheinlich, das bestätigt auch die Bundesnetzagentur: "Wir erwarten keine signifikanten Funkstörungen durch CT1+-Telefone." Und wenn, so der Staatsekretär zum Kostenrisiko, gälte "das Prinzip der Verhältnismässigkeit". Der Staatssekretär zur Beruhigung besorgter CT1+-Nutzer: "Die Bundesnetzagentur beauftragt keine Funkfahnder."

cp

07. November 2008
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