Julian Assange: Freilassung oder Auslieferung? 

Berufungsverhandlung schon am 9. und 10. Juli 2024
Veröffentlicht: 19. Jun 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 19. Jun 2024

Bei der Anhörung im Februar 2024 hatten die Vorsitzende Richterin Victoria Sharp und ihr Beisitzer Jeremy Johnson nur zwei der von der Verteidigung vorgebrachten neun Punkte zur Berufung zugelassen. Erstens sei Assanges Auslieferung mit seinem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar.

Zweitens könnte Assange aufgrund seiner Nationalität benachteiligt werden, da der 1. Zusatzartikel zur US-Verfassung für ihn als Nicht-US-Amerikaner nicht gilt und er damit praktisch keinerlei verfassungsmäßigen Schutz genießt. Die Richter ließen sich von zweifelhaften „Zusicherungen“ der US-Behörden, die die Auslieferung Assanges verlangen, nicht überzeugen und stimmten einer Berufungsverhandlung zu.

Man kann also wirklich zum ersten Mal seit Jahren optimistisch sein im Fall Assange. Der Termin im Juli ist für Julian Assange, der seit über fünf Jahren isoliert in London in Auslieferungshaft gefangen ist, ein weiteres nervenaufreibendes Datum. Einerseits kann es an dem Tag zu seiner Freilassung kommen oder aber es wird seine Auslieferung beschlossen. Dann könnte nur noch der schon informierte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Auslieferung stoppen. 


Lesen Sie im Zeitpunkt auch:

Teilerfolg für Julian Assange?

«Free Julian»