Zocken mit der Wahrheit

Das Komitee gegen die Abzocker-Initiative behauptet fälschlicherweise, der Gegenvorschlag wirke schneller. Neben Plakaten wird dieses Botschaft auch über eine Broschüre (pdf) verbreitet, die neben einigen Unternehmern von 15 Mitgliedern der eidg. Räte mit Bild und Namen unterzeichnet wird:

Hansruedi Wandfluh. SVP/BE, Frutigen
Gerhard Pfister, CVP/ZG, Oberägeri
Thomas Aeschi, SVP/ZG, Allenwinden
Christa Markwalder, FDP/BE, Burgdorf
Werner Luginbühl, BDP/BE, Bern
Ursula Haller, BDP/BE, Thun
Andrea Caroni, FDP/AR, Herisau
Roland Fischer, GLP/LU, Udligenswil
Elisabeth Schneider-Schneiter, CVP/BL, Biel-Benken
This Jenny, SVP/GL, Bilten
Barbara Schmid-Federer, CVP/ZH, Männedorf
Martin Landolt, BDP/GL, Näfels
Philipp Müller, FDP/AG, Reinach
Christophe Darbellay, CVP/VS, Martigny-Croix
Martin Bäumle, GLP/ZH, Zürich


Diesen Parlamentarierinnen und Parlamentarieren habe ich den folgenden Brief mit der Bitte um eine Stellungnahme geschickt. Drei haben geantwortet (fett), die anderen haben geschwiegen. Den aus dem Brief entstandenen Dialog finden Sie weiter unten.
Entgegen der ursprünglichen Absicht erscheint er nicht im nächsten Zeitpunkt mit dem Titel «Trau mir!»

Brief:

Ihre Aussagen zur Abzocker-Initiative

Sehr geehrte …
Sie unterstützen mit Bild und Namen die Kampagne der Economie Suisse gegen die Abzocker-Initiative. Im Flyer «Sieben Gründe, warum wir gegen die Minder-Initiative sind», behaupten Sie unter anderem, der Gegenvorschlag des Parlaments wirke schneller gegen Abzockerei. Dies ist nachweislich falsch, um nicht zu sagen gelogen.
Der Gegenvorschlag lässt den betroffenen Aktiengesellschaften bis 2016 Zeit für die Umsetzung. Wird dagegen die Initiative angenommen, muss der Bundesrat binnen Jahresfrist Ausführungsbestimmungen in Kraft setzen, zwei Jahre früher.

Ich möchte Sie fragen, wo bei Ihnen die Grenze der politischen Lüge liegt. Finden Sie es zulässig, mit eindeutigen Falschinformationen Politik zu machen und wenn nein, werden Sie bei der Economie Suisse dagegen intervenieren, dass unter Ihrem Namen gelogen wird?

Im weiteren bemängeln Sie an der Initiative, dass überrissene Löhne und Boni nicht verboten werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie ein Verbot überrissener Löhne und Boni befürworten. Entspricht dies den Tatsachen und was haben Sie konkret für ein Verbot unternommen?

Der nächste Schwerpunkt der von mir herausgegebenen Zeitschrift «Zeitpunkt» befasst sich mit dem Thema «Vertrauen», u.a. mit dem Prinzip von Treu und Glauben, das als Art. 2 des Zivilgesetzbuches einen der höchsten Rechtsgrundsätze unseres Staatswesens darstellt. Für Ihre Antworten auf die oben gestellten Fragen und einen allfälligen Kommentar zu den notorisch schlechten Vertrauenswerten von Politikern habe ich in der nächsten Ausgabe 15 Druckzeilen reserviert, die wir bei Bedarf und nach Möglichkeit gerne erweitern. Ihre Antwort muss dazu bis zum 11. Februar auf der Redaktion eintreffen.

Ich freue mich auf einen konstruktiven Dialog und bleibe
mit freundlichen Grüssen
Christoph Pfluger, Herausgeber

Am 05.02.2013 um 11:39 schrieb [email protected]:

Sehr geehrter Herr Pfluger
Besten Dank für Ihren Brief betreffend Minder Initiative. Sie wünschen einen konstruktiven Dialog, unterstellen mir aber eine Lüge, einfach weil ich nicht Ihrer Meinung bin, was ich etwas als widersprüchlich empfinde, und unpassend zu intelligenten Optimisten und konstruktiven Skeptikern.
Auf Ihre Fragen antworte ich gerne wie folgt:
1.       Auch wenn Minder behauptet, die Initiative wirke schneller, ist das nicht richtig. Die Ausführungsbestimmungen die der Bundesrat erlassen muss, haben nur Rechtskraft dort, wo eine Verordnung zuständig ist. Auch für diese muss nachher die gesetzliche Grundlage, mit Referendumsmöglichkeit, geschaffen werden. Im Gegensatz dazu wird beim Gegenvorschlag das Referendum chancenlos sein, wenn es denn jemand überhaupt ergreifen sollte, nachdem alle Parlamentarier ausser Minder dem Gegenvorschlag zustimmten. Die Zeit zwischen Verordnungserlass und Gesetz wird zudem erhebliche Rechtsunsicherheit mit Prozess- und Verzögerungsrisiken bringen. Deshalb kann man durchaus der Meinung sein, der Gegenvorschlag wirke schneller.
2.       Die Frage nach der Lüge: ich habe eine andere Meinung als Sie, deshalb unterstelle ich nicht gleich jemandem, er lüge.
3.       Minder verbietet tatsächlich NICHT, dass überrissene Boni bezahlt werden. Wenn die Aktionäre mehrheitlich JA zu diesen Boni sagen, sind sie genehmigt. Der Umkehrschluss, ich befürworte Boni, ist nicht zulässig. Ein konkretes Verbot von überrissenen Boni ist möglich, indem das Vergütungsreglement bewilligt werden muss. Gerade diese Möglichkeit lässt Minder weg, weil es zu kompliziert sei, und der Gegenvorschlag hat sie.
4.       Dass Politiker notorisch schlechte Vertrauenswerte haben, ist klar. Dass Journalisten noch schlechtere haben, auch. Beide könnten daran arbeiten, indem sie einander nicht Lügen unterstellen, sondern Meinungsverschiedenheiten fair austragen.

Beste Grüsse Gerhard Pfister


(Antwort)

Sehr geehrter Herr Pfister
Sie sind der erste der 16 angeschriebenen Parlamentarier, der meinen Brief beantwortet. Vielen Dank.
Ich bezichtige Sie nicht der Lüge, weil ich anderer Meinung wäre, sondern weil Sie behaupten, der Gegenvorschlag wirke schneller, was nicht den Tatsachen entspricht.
Die Abzocker-Initiative wirkt nur dann langsamer als der Gegenvorschlag, wenn sie nicht umgesetzt wird, d.h. wenn der Bundesrat die innert Jahresfrist allenfalls nötigen Ausführungsbestimmungen nicht erlässt. Das ist als Argument – mit Verlaub – hanebüchen, zumal sie als Volksvertreter direkt und indirekt für die Befolgung der Verfassung verantwortlich sind. Eine ehrliche politische Botschaft aufgrund dieser Denkweise wäre: «Lehnen Sie die Abzocker-Initiative ab, weil wir sie sowieso nicht umsetzen werden.»
Ich erinnere Sie im weiteren daran, dass eine Verfassungsbestimmungen durchaus ohne gesetzlichen Unterbau rechtswirksam werden kann, wie zuletzt das Beispiel der Zweitwohnungsinitiative gezeigt hat.

Ich habe auch nicht behauptet, Sie befürworteten Boni (die ja nicht durchs Band weg kontraproduktiv sind). Ich habe aus Ihrer Ablehnung der Initiative wegen des fehlenden Verbots überrissener Löhne und Boni lediglich geschlossen, dass Sie selber für ein solches Verbot sein müssen und Sie um ein Beispiel eines entsprechenden Vorstosses gebeten. Ein solches scheint nicht vorzuliegen. Sie kritisieren die Initiative also für etwas, das Sie für einen Vorteil halten, nämlich dass sie ohne Verbot auskommen und die Entscheidung über Löhne und Boni den Aktionären überlassen will. Das kommt einem erfundenen Vorwurf gleich und ist einfach nicht redlich.
Was die schlechten Vertrauenswerte von Journalisten betrifft, muss ich Sie dahingehend korrigieren, dass diese in der Schweiz immerhin rund elf Prozent über denen der Politiker liegen  – in der EU mit scheinbar noch unglaubwürdigeren Politikern sind es 21 Prozent (Quelle). Aber das ist bloss Statistik.

Was mich zu einer deutlichen Sprache veranlasst, sind nicht unterschiedliche Meinungen. Diese dürften je nach Thema gar nicht so weit voneinander liegen. Was mich als Bürger dieses Landes so betroffen macht, ist die Leichtfertigkeit, mit der Politiker offensichtliche Irreführungen in die Welt setzen und meinen, sie mit einer Multimillionenkampagne zu Wahrheiten befördern zu können. Um das einigermassen glaubwürdig zu tun, muss man die Lügen selber glauben oder – noch schlimmer – wahr machen. Das ist es, was vielen Menschen das Vertrauen raubt. Das Problem ist, dass Sie und ihresgleichen diese Menschen erst hören, wenn sie auf den Tahrir-Plätzen der Schweiz stehen.

Meine Antwort klingt möglicherweise etwas verletzend. Das ist nicht meine Absicht. Ich rechne es Ihnen vielmehr hoch an, dass Sie sich meinen Fragen überhaupt gestellt haben. Wir haben in unserer Zeitschrift eine Kolumne mit einem Motto von Lichtenberg: «Es ist fast unmöglich, die Fackel der Wahrheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen.» Das ist beim Thema Glaubwürdigkeit in der Politik wohl nicht zu vermeiden, aber ganz sicher nicht persönlich gemeint.
Wenn Sie das Gespräch weiterführen möchten, bin ich gerne dazu bereit. Wenn nicht, danke ich Ihnen für den Austausch und wünsche Ihnen (und der Abzocker-Initiative) alles Gute.
Mit herzlichen Grüssen
Christoph Pfluger, Herausgeber



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Am 05.02.2013 um 16:46 schrieb Haller Ursula:
Sehr geehrter Herr Pfluger

Starker Tobak, was Sie mir und anderen unterstellen, denn ich weiss inzwischen, dass offenbar all' jene PolitikerInnen, die sich gegen die Minder-Initiative und für den Gegenvorschlag einsetzen, von Ihnen angeschrieben wurden. Mehr noch, Sie unterstellen uns allen, die offenbar nicht Ihre Haltung vertreten, wir würden "Falschinformationen" streuen und bezichtigen uns gar als LügnerInnen...

Sehr geehrter Herr Chefredaktor, wo bleibt Ihre Objektivität? Darf man nicht auch von Ihnen zumindest erwarten, dass Sie sich einer solchen befleissigen? Darf ich Sie fragen, weshalb zum Beispiel ein Kämpfer der allerersten Stunde, Herr Dr. Dominique Biedermann, der seit Jahren mit der Stiftung Ethos die Abzockerei in die Schranken weisen will, der sich immer für die Aktionärsrechte eingesetzt und gegen zu hohe Löhne und Boni kämpft und damit die gleichen Ziele wie Ständerat Thomas Minder vertritt, zum Beispiel heute in der heutigen Ausgabe der "Berner Zeitung" sagt: "Der Gegenvorschlag ist die fundiertere Lösung" und seine Haltung auch sehr differenziert begründet? Glauben Sie tatsächlich, dass ein Mann, der hoffentlich auch in Ihren Augen "über alle Zweifel erhaben ist", sich so entscheiden würde? Oder bezichtigen auch Sie ihn der Verbreitung von Falschinformationen oder gar der Lüge?

Doch nun zu Ihren Fragen:
Dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Übergangsfrist benötigt wird, während der die Unternehmen ihre Statuten anzupassen haben, ist nicht zu vermeiden. Sie können die Statuten nicht über Nacht ändern und auch die notwendigen Reglemente usw. nicht einfach aus dem Ärmel schütteln. Vor allem werden dazu auch die entsprechenden GV-Beschlüsse notwendig sein. Dies verhält sich aber auch bei Annahme der Initiative gleich. Auch die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und die spätere Gesetzgebung des Parlaments wird diese Übergangsfristen beinhalten müssen, weil alles andere in der Praxis nicht umsetzbar ist.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass auch die BefürworterInnen des Gegenvorschlags sich gegen überrissene Boni und Löhne einsetzen. Die Initiative verhindert diese aber nicht, obschon sie sich als Volksinitiative "Gegen die Abzockerei" bezeichnet. Zudem soll dort nur über die Gesamtsumme der Vergütungen abgestimmt werden. Mit dem Vergütungsreglement des Gegenvorschlags kann hier viel spezifischer Einfluss genommen werden. Hier besteht viel eher die Chance, dass überrissene Entschädigungen verhindert werden können. Klar ist aber - bei BEIDEN Konzepten -, dass nur verhindert werden kann, was die Mehrheit der Aktionäre auch verhindern möchten.
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. 
Mit freundlichen Grüssen

Ursula Haller
Nationalrätin
Gemeinderätin/Vorsteherin
Direktion Bildung Sport Kultur
Hofstettenstrasse 14, Postfach 145
3602 Thun
Telefon +41 33 225 83 93
www.ursula-haller.ch


(Antwort)

Sehr geehrte Frau Haller
Herzlichen Dank, dass Sie geantwortet haben. Sie werden damit wohl in der Minderheit der angeschriebenen Parlamentarier bleiben. Das rechne ich Ihnen hoch an.
Die von Ihnen angesprochene Objektivität möchte ich wie folgt handhaben: Ich vertrete einen Standpunkt. Und Sie können nach Möglichkeit ungekürzt darauf antworten. Das scheint mir transparenter als den selektiven Einbau von Zitaten in einen «objektiven» Artikel. Was dabei herauskommt, kennen Sie als erfahrene Politikerin zur Genüge. Nicht umsonst stehen die Journalisten weit hinten auf der Glaubwürdigkeitsskala, allerdings noch deutlich vor den Politikern. Die entsprechende Studie im Auftrag von Readers Digest finden Sie hier.

Ungekürzte Replik kann ich Ihnen allerdings nur auf dem Internet garantieren. Ihren zweiten Abschnitt werden wir wohl weglassen müssen, zumal er sich nicht mit der gestellten Frage befasst, sondern auf einen anderen Gegner der Abzocker-Initiative verweist. Allerdings stellt auch Dominique Biedermann die falsche Behauptung auf, der Gegenvorschlag wirke schneller.
Und damit sind wir beim eigentlichen Thema angelangt. Ich stelle fest, dass Sie sich der Übergangsfristen durchaus bewusst sind, die eine Umsetzung des Gegenvorschlags auf 2016 legen, zwei Jahre nach der Initiative. Dass die Initiative im Falle ihrer Annahme nicht korrekt umgesetzt werde – nämlich nötigenfalls durch Ausführungsbestimmungen des Bundesrats innerhalb eines Jahres – und deshalb später wirksam werde, halte ich für ein relativ zynisches Argument gegen die Initiative. Es ist, als würde die Raserei erlaubt, weil ein Verbot von der Polizei ohnehin nicht durchgesetzt würde.
Natürlich braucht auch die Initiative eine Gesetzgebung, die erst noch vom Parlament behandelt werden muss. Aber sie kann vorläufig auch ohne umgesetzt werden, wie das Beispiel der Zweitwohnungsinitiative zeigt. Und Ausführungsbestimmungen des Bundesrats mangels rechtzeitiger Gesetzgebung sind kein Novum.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und bleibe
mit herzlichen Grüssen
Christoph Pfluger, Herausgeber


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Am 05.02.2013 um 23:23 schrieb [email protected]:

Sehr geehrter Herr Pfluger

Besten Dank für Ihr Schreiben vom 3. Februar.
1) Ich muss Ihrem Vorwurf der Lüge (starker Tobak, ohnehin) widersprechen: Der Gegenvorschlag wirkt in der Tat schneller als die Initiative.

Konkret:
a) Gegenvorschlag:
- Ab 4.3.: Erwahrung
- Danach: Referendumsfrist
- In Kraft-Treten: 1.1.2014
- Erstmalige Abstimmung über Vergütungen: Ab 1.7.2014 (d.h. bestimmt an allen GVs 2015)
- Angepasste Statuten: Spätestens 31.12.2015 (d.h. spätestens für alle GVs 2016)

b) Initiative:
- Am 3.3. in Kraft
- BR-Verordnung innert einem Jahr, d.h. bis 3.3.2014; er wird sie wohl aber per 1.1.2015 in Kraft setzen.
- Der BR muss darin natürlich vergleichbare Anpassungfristen gewähren wie der Gegenvorschlag. Damit gelten die obigen Termine sinngemäss oder ein Jahr später.
- Vor allem aber ist das nur ein Zwischenresultat (das ausserdem Rechtsunsicherheit schafft). Vergleichbar mit dem Gegenvorschlag ist nur das Gesetz zur Umsetzung der Initiative. Jenes kann schon von den Verfahren her nicht am 1.1.2014 in Kraft treten (Ausarbeitung, Verfahren zwischen den Räten, Referendumsfrist, Inkraftsetzen). So diskutieren wir immer noch über die Umsetzung der Ausschaffungsinitative. In jedem Fall sind wir damit aber später.

2) Zu den Löhnen und Boni: Es wird betragsmässig nichts verboten. Was „überrissen“ ist, sollen aber die Aktionäre besser selber bestimmen können. Dafür setze ich mich ein – nicht für Verbote. Ihren „Umkehrschluss“ verstehe ich übrigens weder inhaltlich noch logisch genau.

Mit meinen besten Grüssen,
Andrea Caroni
Nationalrat
Dr. iur., Rechtsanwalt, MPA Harvard
[email protected]
Schützenstrasse 25
CH-9100 Herisau
www.andrea-caroni.ch



(Antwort)
Sehr geehrter Herr Caroni

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Abzocker-Initiative wirkt nur dann langsamer als der Gegenvorschlag, wenn die neue Verfassungsbestimmung nicht vorschriftsgemäss umgesetzt wird. Wenn das gegnerische Komitee, dem Sie Bild und Namen zur Verfügung stellen, davon ausgeht, dass die Verfassung eh nicht korrekt angewandt wird, dann ist dies im Grunde schlimmer als die trügerische Behauptung, der Gegenvorschlag wirke schneller als die Initiative. Es ist die konkrete Absicht, die Lüge zur Wahrheit zu machen und dabei die Verfassung zu missachten.

Es ist auch nicht so, dass eine Verfassungsbestimmung erst mit Gesetz und Verordnung wirksam wird. Die Zweitwohnungsinitiative beispielsweise wurde mehr oder weniger umgehend umgesetzt.

Wie ich vermutete, sind Sie nicht für ein Verbot überrissener Löhne und Boni. Exakt diesen Mangel eines Verbots kritisieren Sie aber an der Abzocker-Inititive und empfehlen sie deshalb zur Ablehnung. Wie Sie verstehe auch ich das nicht, weder inhaltlich noch logisch. Oder ist es gar so, dass die Economie Suisse die Broschüre ohne Ihr Gut zum Druck in Auftrag gegeben hat?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und bleibe
mit freundlichen Grüssen
Christoph Pfluger, Herausgeber




Mehr zum Thema Vertrauen und Glaubwürdigkeit im Schwerpunktheft «Trau mir!», ab 1. März 2013. Inhaltsübersicht
22. Februar 2013
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Christoph Pfluger

Submitted by admin on Do, 07/13/2017 - 08:33

Christoph Pfluger ist seit 1992 der Herausgeber des Zeitpunkt. "Als Herausgeber einer Zeitschrift, deren Abobeitrag von den Leserinnen und Lesern frei bestimmt wird, erfahre ich täglich die Kraft der Selbstbestimmung. Und als Journalist, der visionären Projekten und mutigen Menschen nachspürt weiss ich: Es gibt viel mehr positive Kräfte im Land als uns die Massenmedien glauben lassen".

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