Kongo erwägt, die Todesstrafe wieder einzuführen
Eine solche Entscheidung würde gegen den internationalen und regionalen Trend laufen: 112 Länder haben die Todesstrafe komplett abgeschafft, 23 weitere ein Moratorium für die Todesstrafe beschlossen.
In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) könnte die Todesstrafe wieder Realität werden, warnt ACAT-Schweiz (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter). Mit anderen Menschenrechtsorganisationen ruft ACAT dringend dazu auf, am Moratorium gegen die Todesstrafe festzuhalten.
Seit 2003 gilt in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) ein Moratorium auf die Todesstrafe. Doch nun, am 5. Februar 2024, forderte der Oberste Verteidigungsrat der DRK den Staatspräsidenten auf, das Moratorium wieder aufzuhaben aufzuheben. Insbesondere Militärangehörigen, die des Verrats an der Front schuldig gesprochen wurden, sollen wieder hingerichtet werden dürfen.
Die Todesstrafe wird politisch instrumentalisiert
Im Hintergrund dieser Forderung stehen der Krieg im Ost-Kongo. Einige Behörden führen an, dass die kriegsbedingten Gräuel in der Konfliktregion durch die Todesstrafe eingedämmt werden müssten. Dagegen betonen Menschenrechtsorganisationen, darunter ACAT-Schweiz, in einer Medienmitteilung vom 8. Februar, dass die Vollstreckung von Todesurteilen keinerlei Auswirkungen vor Ort haben werde. Es sein falsche und gefährliche Vorstellung, zu glauben, die Todesstrafe könne die Gewalt im Ostkongo beenden. Die Organisationen rufen den Präsidenten der DRK dazu auf, das Moratorium beizubehalten. Die Todesstrafe dürfe nicht dafür instrumentalisiert werden, eine Fassade der Härte gegen die Kriminalität zu errichten. Vielmehr soll Präsident Felix Tshisekedi, der im Januar für eine zweite Amtszeit gewählt wurde, eine funktionierende Justiz aufbauen. Schliesslich habe er sich die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit auf die Fahne geschrieben. Die Todesstrafe sei mit dieser Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar, verletzt sie doch Menschenrechte wie das Recht auf Leben und das Verbot der Folter.
Aus der Broschüre «Todesstrafe, unumkehrbare Folter» des ACAT
Vom Strafverfahren bis zur Hinrichtung verursacht die Todesstrafe unwei- gerlich körperliche Schäden und psychisches Leid, die mit Folter oder Misshandlung gleichzusetzen sind. Die Todesstrafe an sich sollte unter allen Umständen als eine Form der Folter angesehen werden.
Die Auffassung, dass die Todesstrafe als solche unvereinbar ist mit dem Verbot der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, wird von einem Grossteil der internationalen Gemeinschaft, der Zivilgesellschaft und der akademischen Welt geteilt. Auch in der regionalen und nationalen Rechtsprechung setzt sich diese Haltung zunehmend durch.
Gegensatz zum internationalen Trend
Jahr um Jahr sind es mehr Staaten, die ohne Todesstrafe auskommen: Heute sind es 112 Länder, die sie komplett abgeschafft haben. Und in 23 Ländern existiert seit mindestens zehn Jahren ein Moratorium. Damit ist die Todesstrafe noch im Strafgesetz vorgesehen, kann zum Teil auch noch ausgesprochen werden, wird aber nicht mehr vollstreckt. Diese Entscheidung der Demokratischen Republik Kongo wäre ein Rückschritt und stünde im Gegensatz nicht nur zum internationalen, sondern auch zum regionalen Trend: Bis Ende 2023 hatten 27 afrikanische Staaten die Todesstrafe komplett abgeschafft. In Zentralafrika haben einzig Kamerun und die Demokratische Republik Kongo diesen Schritt noch nicht vollzogen.
ACAT-Schweiz
Die Organisation ACAT-Schweiz (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter) setzt sich für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe ein. Im Fokus steht die Würde aller Menschen, unabhängig von Eigenheiten wie Ideologie, Religion, Ethnie Die ACAT-Bewegung ist in 30 Ländern präsent und bei Gremien wie der UNO, der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker und dem Europarat vertreten.
Infos & Kontakt
Etienne Cottier, Verantwortlicher Interventionen ACAT-Schweiz, [email protected]
+41 (0)31 312 20 44 oder +41 (0)76 304 20 44
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