NGOs fordern Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
Das Übereinkommen 189 «Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte» der Internationalen Arbeiterorganisation (IAO) tritt am 12. November 2015 in Kraft. Die Schweiz ist gefordert
Im Herbst 2014 hat die Schweiz das Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) «Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte» ratifiziert. Nun tritt es am 12. November 2015 in Kraft. Damit verpflichtet sich die Schweiz zur Umsetzung der darin formulierten Ziele. Das Übereinkommen verlangt, dass die Hausangestellten arbeitsrechtlich mit allen anderen Angestellten gleichgestellt werden und ihre Lage punkto Entlohnung, Arbeitszeit, soziale Sicherheit und gesunde Arbeitsbedingungen verbessert und die Angestellten vor Missbrauch, Belästigung und Gewalt geschützt werden.
Über 100‘000 Personen sind in der Schweiz in privaten Haushalten tätig. Es sind überwiegend Frauen, davon viele Migrantinnen. Sie übernehmen hauswirtschaftliche und pflegerische Arbeiten.
Obschon die Arbeit grundlegend für unser aller Wohlergehen ist, bleibt sie nach wie vor unterbewertet, weitgehend unsichtbar und besonders anfällig für Diskriminierung. Die Anstellungsformen in Privathaushalten reichen von stundenweiser Beschäftigung bis hin zur Einsatzbereitschaft rund um die Uhr. Zwar garantiert der bis 2016 verlängerte Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft verbindliche Mindestlöhne. Der Haushalt ist jedoch immer noch vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen, weshalb die Arbeits- und Ruhezeiten völlig ungeregelt sind.
In besonders prekärer Situation sind die betroffenen Migrantinnen. Mehrere Studien belegen, dass davon mindestens 40'000 Menschen ohne geregelten Aufenthalt – sogenannte Sans-Papiers – sind. Ihr rechtlicher Schutz und die Möglichkeiten, sich zu wehren, sind kaum vorhanden. Sie sind den Risiken des Missbrauchs bis hin zu sexualisierter Gewalt oft schutzlos ausgeliefert. Nicht wenige sind gezwungen, ohne Altersrente bis ins hohe Alter weiterzuarbeiten oder in völliger Armut zu leben. Das Übereinkommen gilt nach Artikel 2, Punkt 1, unmissverständlich «für alle Hausangestellten». Ohne geregelten Aufenthaltsstatus ist jedoch ein wirklicher sozialer Schutz nicht gewährleistet.
Um die vom Übereinkommen geforderte Verbesserung der Situation von Hausangestellten garantieren zu können, brauchen Haushalte für ihre Sorgeaufgaben bedeutend mehr Unterstützung. Zurzeit fehlt es an allen Ecken und Enden an öffentlichen Ressourcen, die es den Haushalten erlaubten, Angestellte besser zu bezahlen, die Arbeit selbst zu erledigen oder sich durch ausgebaute und qualitativ verbesserte Pflege- und Betreuungseinrichtungen entlasten zu lassen.
Wide (Women in Development Europe) Schweiz und die nationale Plattform zu den Sans-Papiers fordern deshalb:
–unkompliziert erlangbare Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für Sans-Papiers Hausangestellte und Betreuerinnen.
–den sicheren und vereinfachten Zugang zu Sozialversicherungen und Arbeitsgerichten in allen Kantonen, ohne Risiko einer Ausweisung.
–verbesserte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hausangestellte und Betreuerinnen.
–die Unterstellung aller Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz und die Einhaltung geregelter Arbeits- und Ruhezeiten
–bedeutend mehr öffentliche Ressourcen für Haushalte wie auch für Institutionen, in denen abhängige Menschen leben.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten muss die Schweiz gegenüber der IAO Rechenschaft über die Umsetzung ablegen. Die Unterzeichnenden erwarten, dass bis dahin die obengenannten Massnahmen umgesetzt werden.
Über 100‘000 Personen sind in der Schweiz in privaten Haushalten tätig. Es sind überwiegend Frauen, davon viele Migrantinnen. Sie übernehmen hauswirtschaftliche und pflegerische Arbeiten.
Obschon die Arbeit grundlegend für unser aller Wohlergehen ist, bleibt sie nach wie vor unterbewertet, weitgehend unsichtbar und besonders anfällig für Diskriminierung. Die Anstellungsformen in Privathaushalten reichen von stundenweiser Beschäftigung bis hin zur Einsatzbereitschaft rund um die Uhr. Zwar garantiert der bis 2016 verlängerte Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft verbindliche Mindestlöhne. Der Haushalt ist jedoch immer noch vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen, weshalb die Arbeits- und Ruhezeiten völlig ungeregelt sind.
In besonders prekärer Situation sind die betroffenen Migrantinnen. Mehrere Studien belegen, dass davon mindestens 40'000 Menschen ohne geregelten Aufenthalt – sogenannte Sans-Papiers – sind. Ihr rechtlicher Schutz und die Möglichkeiten, sich zu wehren, sind kaum vorhanden. Sie sind den Risiken des Missbrauchs bis hin zu sexualisierter Gewalt oft schutzlos ausgeliefert. Nicht wenige sind gezwungen, ohne Altersrente bis ins hohe Alter weiterzuarbeiten oder in völliger Armut zu leben. Das Übereinkommen gilt nach Artikel 2, Punkt 1, unmissverständlich «für alle Hausangestellten». Ohne geregelten Aufenthaltsstatus ist jedoch ein wirklicher sozialer Schutz nicht gewährleistet.
Um die vom Übereinkommen geforderte Verbesserung der Situation von Hausangestellten garantieren zu können, brauchen Haushalte für ihre Sorgeaufgaben bedeutend mehr Unterstützung. Zurzeit fehlt es an allen Ecken und Enden an öffentlichen Ressourcen, die es den Haushalten erlaubten, Angestellte besser zu bezahlen, die Arbeit selbst zu erledigen oder sich durch ausgebaute und qualitativ verbesserte Pflege- und Betreuungseinrichtungen entlasten zu lassen.
Wide (Women in Development Europe) Schweiz und die nationale Plattform zu den Sans-Papiers fordern deshalb:
–unkompliziert erlangbare Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für Sans-Papiers Hausangestellte und Betreuerinnen.
–den sicheren und vereinfachten Zugang zu Sozialversicherungen und Arbeitsgerichten in allen Kantonen, ohne Risiko einer Ausweisung.
–verbesserte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hausangestellte und Betreuerinnen.
–die Unterstellung aller Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz und die Einhaltung geregelter Arbeits- und Ruhezeiten
–bedeutend mehr öffentliche Ressourcen für Haushalte wie auch für Institutionen, in denen abhängige Menschen leben.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten muss die Schweiz gegenüber der IAO Rechenschaft über die Umsetzung ablegen. Die Unterzeichnenden erwarten, dass bis dahin die obengenannten Massnahmen umgesetzt werden.
16. November 2015
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