Manchmal scheint die Sonne auch auf das Bundesgericht

Solarspar Vorstandsmitglied Gilbert Hammel hat am Bundesgericht ein Urteil in Sachen Mehrwertsteuer erwirkt, das für alle nicht gewinnorientierten Organisationen Konsequenzen hat

Im Januar 2002 erhielt die Genossenschaft Solarspar dicke Post von der Steuerverwaltung: Weil die Solarspar ihren AnteilscheinzeichnerInnen Zinsen in Aussicht stelle, sei sie gewinnstrebig, mithin auch Mehrwertsteuer pflichtig. Zwar lieferte Solarspar fortan 7,6 % auf allen Mitgliederund Gönnerbeiträgen ab, aber die Begründung ging unserem Finanzexperten und Vorstandsmitglied Gilbert Hammel derart gegen den Strich, dass er sich zur Wehr setzte: Die Mitglieder seien der Genossenschaft aus ideellen Gründen verbunden, ohne unmittelbaren Vorteil aus einer Mitgliedschaft zu ziehen, ihre Luft oder ihr persönliches Klima seien schiesslich nicht besser als jene der Nichtmitglieder...

Vier Jahre lang geschah nichts. Dann wies die Eidg. Steuerverwaltung Hammels Einwand als unbegründet ab. Gilbert Hammel wandte sich an die nächste Instanz, an das Bundesverwaltungsgericht. Und der einsame Kämpfer für eine gute Sache setzte sich durch: Da zwischen Solarspar und ihren Mitgliedern kein eigentlicher Leistungsaustausch stattfinde, der Mitgliederbeitrag keinen persönlichen Nutzen nach sich ziehe, sei die Befreiung von der MWST richtig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Damit war nun die Steuerverwaltung nicht einverstanden und zog vor Bundesgericht. Und plötzlich ging es um mehr als nur um die Solarspar, es ging um einen Präzedenzfall, dessen Ausgang auch andere Nichtregierungs- Organisationen brennend interessieren wird. Die Argumentation der Steuerverwaltung, dass die GenossenschafterInnen gegen Entrichtung des jährlichen Mitgliederbeitrages die Leistungen der Solarspar in Anspruch nähmen und davon profitierten, mutet eher seltsam an. Gilbert Hammel: „Wo bleibt hier der gesunde Menschenverstand?“ Das fand wohl auch das Bundesgericht und wies die Beschwerde der Steuerverwaltung ab. Eine Entscheidung mit Seltenheitswert! Für die Genossenschaft Solarspar war das ein wichtiger, ein grosser Sieg. Mit den über 240'000 Franken, die aus den über die Jahre geleisteten MWST-Beiträgen zurückfliessen,  werden  neue Klimaschutzprojekte verwirklicht – von denen alle etwas haben, nicht nur die Mitglieder der Genossenschaft.

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Solarspar kostet ab Fr. 50.- im Jahr. Die Genossenschaft finanziert (mit rückzahlbaren, verzinslichen Anteilscheinen) dezentrale Klimaschutz- und Sonnenenergie-Projekte.

Kontakt und weitere Informationen:
Solarspar
Grammetstrasse 14
4410 Liestal
Tel. 061 205 19 19
Fax 061 205 19 10
PC Nr. 40-14777-1
www.solarspar.ch
14. September 2009
von: