Behörden dürfen verbotenes, pilztötendes Produkt von Syngenta endlich «wahrscheinlich krebserrend» nennen

Der Konzern hatte vier Jahre lang dagegen gekämpft, schreibt der Infosperber
Veröffentlicht: 27. May 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 27. May 2024

Gegen den Willen von Syngenta dürfen die Behörden jetzt endlich darüber informieren, dass das pilztötende Chlorothalonil von Syngenta und seine Abbauprodukte «wahrscheinlich krebserregend» sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Deshalb kann das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen den vorgesehenen Höchstwert von 0,1 Mikrogramm für Abbauprodukte von Chlorothalonil im Trinkwasser jetzt endlich durchsetzen.

Noch im Jahr 2020 verordnete das Bundesverwaltungsgericht in einem Entscheid als «vorsorgliche Massnahme», dass das Bundesamt seine Information «wahrscheinlich krebserregend» löschen muss. Das Gericht wollte verhindern, dass Syngenta wegen der allfällige unzutreffenden Informationen einen geschäftlichen Schaden erleidet. Vorsorge zugunsten von Geschäftsinteressen gewichtete das Gericht höher als die Vorsorge vor gesundheitlichen Schäden.

Nach fast vier Jahren (!) hat das Bundesverwaltungsgericht diese «vorsorgliche Massnahme» jetzt aufgehoben. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen reagierte am 22. Mai sofort: «Damit haben die Trinkwasserversorger die klare Vorgabe, dass Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten dürfen. Das BLV hat die Weisung an die Kantone entsprechend aktualisiert.»

Im Jahr 2019 hatten die EU und die Schweiz das pilztötende Chlorothalonil verboten. Wahrscheinlich krebserregende Rückstände dieses Fungizids fanden sich längst im Trinkwasser. Gegen das Verbot in der Schweiz legte Syngenta Beschwerde ein und zog diese bis heute nicht zurück. Der Fall sei vor dem Bundesverwaltungsgericht immer noch hängig, berichteten Tamedia-Zeitungen.