Betroffene im Fall Rümlang von willkürlichen Vorwürfen freigesprochen

Heute (17.Juli) hat das Bezirksgericht Dielsdorf alle Angeklagten der Rümlanger Waldbesetzung vom Vorwurf des Verstosses gegen das Waldgesetz freigesprochen. Das Urteil zeigt, dass die Anschuldigungen willkürlich und nicht zu beweisen waren und zu einem Chilling-Effekt beitragen.
Veröffentlicht: 17. Jul 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 17. Jul 2024

Vor über einem Jahr wurde das friedliche Protestcamp gegen die Rodung des Rümlanger Waldes für eine Bauschuttdeponie, von der Kantonspolizei Zürich geräumt. Neben dem Versuch der Kantonspolizei Zürich, die Räumungskosten auf die betroffenen Personen zu überwälzen, warf das Statthalteramt Dielsdorf den betroffenen Personen mehrere Verstösse gegen das Waldgesetz im Rahmen von Übertretungsdelikten vor. Gegen diese willkürlichen Vorwürfe haben sich die Angeklagten erfolgreich mit Einsprachen gewehrt.

Die Vorwürfe gegen die beschuldigen Personen im Wald Bauten erstellt zu haben, Waldstrassen unerlaubter Weise befahren zu haben und die Zugänglichkeit des Waldes "eingeschränkt" zu haben, konnten nicht nachgewiesen werden. Das Gericht stellt richtigerweise fest, dass die vorgeworfenen Übertretungen gegen das kantonale Waldgesetz von Seiten des Stadthalteramt Dielsdorf nicht von Beweisen belegt wurden und spricht die betroffenen frei.

Zwei Personen, die sich in den Bäumen befunden hatten, wurden jedoch wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anweisung je zu Bussen von 100 Franken verurteilt und müssen zusätzlich einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen.

Die Bussen von teilweise deutlich über 1000 CHF pro Person, die den Betroffenen auferlegt werden sollten, werden nun fallengelassen. Mit den Einsprachen wehrten sich die Betroffenen erfolgreich gegen diese unhaltbaren und undifferenzierten Vorwürfe und setzen ein Zeichen gegen die Kriminalisierung von legitimem Protest.

Der Kampf geht weiter: Sicherheitsdirektion hält an Polizeikostenüberwälzung fest

Neben den strafrechtlichen Verfahren ist unter anderem auch noch ein verwaltungsrechtliches Verfahren hängig. Es sollen die Einsatzkosten der Kantonspolizei für die Räumung auf die Aktivist und Aktivistinnen abgewälzt werden, woraufhin diese Rekurs eingelegt haben. Nach einer Rückweisung des Rekurses durch die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, liegt der Fall nun beim Verwaltungsgericht. 

Durch solche Kostenüberwälzungen bei Protest kommt es zu einem Chilling-Effekt, der Menschen an der Teilnahme von durch die Menschenrechte geschütztemVersammlungsrecht abhalten soll. Auch hier lässt sich eine Zunahme an Kriminalisierung von Protest feststellen. Die betroffenen Personen sind, falls nötig bereit bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, um das Recht auf Protest zu schützen.

Levin Holzer, Pressesprecher von Wald statt Repression zeigt sich erfreut über das Urteil: «Die Freisprüche von heute zeigen was wir immer schon sagen: Protest zum Schutz unserer Lebensgrundlagen ist legitim und die drohende Polizeikostenüberwälzung gefährdet das Recht auf Versammlungsfreiheit. Wir erwarten, dass das Verwaltungsgericht das heutige Urteil ebenfalls zur Kenntnis nimmt und die Kostenüberwälzung als unrechtmässig erklärt.»