Keine Information des SRF zu den Coronaprotokollen des RKI

Ombudsstelle bescheinigt dem SRF unausgewogene Berichterstattung 
Veröffentlicht: 26. Aug 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 26. Aug 2024

Im März 2024 wurden die geschwärzten Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts in Deutschland publiziert. Verschiedene Beanstandungen kritisierten im März 2024 bei der Ombudsstelle, dass das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) nicht über die Publikation der Protokolle des Robert Koch Instituts (RKI) berichtete.

Das RKI ist als Leitforschungseinrichtung Deutschlands verantwortlich für die Erkennung, Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten in Deutschland. So auch während der Corona-Pandemie, als das Institut fachliche Einschätzungen für Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Deutschland abgab und daraus Massnahmen ableitete.

Im März 2024 wurden die Protokolle des Corona-Krisenstabs des RKI nach längerem Rechtsstreit auf Klage eines Internet-Blogs hin veröffentlicht. Die publizierten Dokumente waren stark geschwärzt. Dies sorgte für Kritik, da die Schwärzungen mehrdeutige Interpretation zuliessen. Es entstand der Eindruck, das RKI habe Anweisungen durch die Politik befolgt, hätte also nicht unabhängig agiert. Moniert wurde, dass das SRF nicht über die Aufarbeitung der Deutschen Pandemiebekämpfung berichtet habe, zumal es kritische Aspekte zu beleuchten gegeben hätte.

Die Redaktion verwies zunächst auf die Programmautonomie. Worüber berichtet würde, das werde nach Kriterien der Relevanz und des Publikumsinteresses entschieden. Die RKI-Protokolle seien in der Redaktion diskutiert worden. Einen Skandal aber, so die Redaktion weiter, würden die RKI-Protokolle nicht beinhalteten. Dies würden nur einzelne alternative Medien so darstellen. Die Entscheidung, nicht über die publizierten RKI-Protokolle zu berichten, sei richtig gewesen. Auch, weil die Entscheide des Krisenstabs des RKI keinen Einfluss auf die Pandemiemassnahmen in der Schweiz gehabt hätten.

Die Ombudsstelle schreibt in ihrem Schlussbericht, es sei auch für sie nicht nachvollziehbar, dass das SRF im besagten Zeitraum nicht über die Publikation der RKI-Protokolle berichtete. Das SRF ist dazu verpflichtet, in den redaktionellen Sendungen die «politisch-weltanschauliche Vielfalt» widerzuspiegeln. Die Publikation der RKI-Protokolle hätten ein breites Medienecho ausgelöst, so die Ombudsstelle. Da die offizielle Schweiz sich während der Pandemie immer wieder auf die Erkenntnisse des RKI berief, sei der Einfluss der Entscheidungen des deutschen Forschungsinstituts auf die Schweiz nicht von der Hand zu weisen. Eine Berichterstattung wäre deshalb angezeigt gewesen.


Lesen Sie im Zeitpunkt auch:

Der grosse Corona-Bluff