Die EU-Kommission sorgt sich sehr um unser aller Zukunft - und da Bücher aus Papier bestehen, sind sie eine grundsätzliche Gefahr für unser Ökosystem. Deshalb wurde die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR – EU 2023/1115) erlassen, die ab dem 30. Dezember 2024 verpflichtend anzuwenden ist.
Ab diesem Zeitpunkt müssen alle, die Bücher in Umlauf bringen, die nachfolgenden Informationen bereitstellen:
HS-Code der Ware (Bezeichnung und Codierung der Waren mit dem Ziel der weltweit gleichen Einreihung von Waren); Erzeugerland des Holzeinschlags, in dem die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden; Geokoordinaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden; Zeitpunkt der Erzeugung; Bestätigung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht, dass jedes Produkt entwaldungsfrei ist und gemäss den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde; Referenznummer der Sorgfaltserklärung aus dem Informationssystem der Europäischen Kommission.
Die Verordnung ist eine Folge der sogenannten Lieferkettenverordnung. Meist kommt das Papier der Druckeieren von verschiedenen Lieferanten und damit dürfte eine einwandfreie Klärung der oben genannten Punkte wenig realistisch sein. Derjenige aber, der das Buch in den Handel bringt, muss mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Verordnung EUDR – EU 2023/1115 bei drohender Strafe garantieren.
Die Papierpreise sind inzwischen durch die Decke gegangen. Kleinere Verlage können dadurch Bücher jenseits von 200 Druckseiten gar nicht mehr zu einem verkäuflichen Preis anbieten. Grosse Verlage, die durch eine enge Verflechtung mit Papierproduzenten exklusiven Zugang haben, betrifft das dagegen weniger oder gar nicht. Eine weitere Verlagskonzentration ist vorgezeichnet.
Lesen Sie im Zeitpunkt auch:
Demos für das Buch: Hunderte gehen am 23. April für das Buch auf die Strasse