Wer in Deutschland und Österreich gesetzlich versichert ist, erhält eine elektronische Gesundheitsakte, wenn er der Speicherung und Weitergabe seiner Daten nicht widerspricht. Deutsche Privatversicherungen hingegen müssen die Zustimmung ihrer Versicherten für die elektronische Patientenakte einholen. Deshalb wenden die Privatversicherungen Tricks an, um ihre Versicherungsnehmer in das digitale System zu locken.
So teilt das private Versicherungsunternehmen mit, dass es für den Kunden kostenlos eine Krankenversichertennummer (KVNR) beantragt. Per Login, QR-Code oder auf dem übersandten Formular müsse man lediglich die eigenen Daten ergänzen und schon werde eine persönliche KVNR von einer «informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung» (ITSG GmbH) erzeugt. Diese KVNR sei dann lebenslang individuell nur für diesen einen Kunden gültig. Zur Beruhigung wird hinzugefügt, dass die entsprechenden Rechenzentren der «Telematikinfrastruktur» in Deutschland beheimatet seien.
Als Argumente für die Zustimmung zur elektronischen Patientenakte wird noch angeführt: die KVNR werde für alle Krankenversicherten angeblich aufgrund des Implantateregistergesetzes benötigt, um die Versorgung, Sicherheit und Qualität von Brust- und Gelenkimplantaten künftig zu verbessern, und man hätte mit der KVNR eine «kartenlose, digitale Identität im Gesundheitswesen» sowie den «Zugang zu digitalen Anwendungen und Services». Ausserdem könne die Beantragung einer KVNR mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ohne KVNR hätte man zudem keinen Zugang zur eigenen elektronischen Krankenakte, dabei waren die Dokumentationen der Kliniken und Ärzte bisher für Patienten auch nicht einsehbar. Und eine Registrierung von Implantaten gibt es bisher nur bei Brustimplantaten.
Dr. med. Gerd Reuther, Autor des Artikels auf tkp.at resümiert: Nicht der Versicherte benötigt die digitale Identität, sondern das Versicherungsunternehmen ist nach dem Sozialgesetzbuch §290 dazu verpflichtet.
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