Der Schweizerische Zivildienstverband CIVIVA fordert den Nationalrat dringend auf, die beiden Vorstösse abzulehnen.
Er schreibt in seiner Medienmitteilung:
Seit Jahren werden angebliche Alimentierungsprobleme der Armee herbeigeredet, die bis heute nie gestimmt haben und nie mit stichhaltigen Prognosen untermauert werden konnten. So schreibt der Bundesrat im Januar in seinem Bericht zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems, dass die Alimentierung «mittelfristig unsicher» (S. 2) sei. Unter diesem Deckmantel versucht die SiK-N nun, den Zivildienst massiv zu schwächen und Zivildienstleistende erneut einer aufwendigen Gewissensprüfung zu unterziehen. In seinem Zweiten Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst vom Juni 2012 kommt der Bundesrat zu dem klaren Schluss, dass einerseits eine Gewissensprüfung nicht selektiert, da «fast jeder angehörte Gesuchsteller zugelassen wurde» (S. 34). Andererseits würde die Wehrgerechtigkeit geschwächt, weil der Bundesrat davon ausgeht, dass ein Rückgang der Zulassungen zum Zivildienst eine Zunahme der Ausmusterungen aus der Armee aus medizinischen Gründen zur Folge hätte (S. 34). Der Bundesrat weist darauf hin, dass nach der Abschaffung der Gewissensprüfung die «Zunahme bei den Zulassungen zum Zivildienst zu zwei Dritteln durch einen Rückgang bei den Abgängen der Armee wegen Militärdienstuntauglichkeit kompensiert wurde» (S. 5). «All diese Erkenntnisse, die der Bundesrat nach der Abschaffung der Gewissensprüfung gewonnen hat, zeigen klar, dass die einzige Auswirkung einer Wiedereinführung der Gewissensprüfung massive Einschränkungen im Zivildienst und ein Drangsalieren von Zivildienstleistenden zur Folge hätte», so Fabien Fivaz, Nationalrat und Co-Präsident von CIVIVA.
Die Wiedereinführung der Gewissensprüfung würde massive Mehrkosten verursachen. In der Botschaft zur Einführung des Tatbeweises (08.026) geht der Bundesrat davon aus, dass durch die Abschaffung der Gewissensprüfung Kosteneinsparungen von 3,6 Millionen Franken (S. 2752) erzielt werden können.
Die verlangte Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht, welche vom Bundesrat mit Investitionskosten von 900 Millionen sowie jährlichen Mehrkosten von ebenfalls 900 Millionen beziffert wird, wurde gerade wegen den Kosten vom Bundesrat abgelehnt.
«Während im Bundesrat um jede Million gerungen wird, soll im VBS immer noch mehr Geld ausgegeben werden, ohne eine Garantie auf konkrete Auswirkungen», so Priska Seiler Graf, Nationalrätin und Co-Präsidentin von CIVIVA. Sie führt weiter an, dass «eine Schwächung des Zivildienstes dazu führen würde, dass diese wichtigen und unentbehrlichen Leistungen erschwert würden. Dies wäre ein grosser Verlust für die Schweiz und würde die Gesellschaft als Ganzes schwächen.» Da in der Sicherheitsdienstpflicht Zivilschutz und Zivildienst zusammengelegt würden, rechnet das VBS damit, dass der Zivildienst in seiner heutigen Form massiv verkleinert und geschwächt würde. Wie schon bei der Revision des Bevölkerungsschutzgesetzes ist für CIVIVA klar, dass allfällige Alimentierungsprobleme des Zivilschutzes intern bspw. mit der Rücknahme der Verkürzung der Dienstdauer erreicht werden können.
Für CIVIVA ist daher klar, dass der Nationalrat diese beiden Hüftschüsse der SiK-N dringend korrigieren muss.
Informationen zum schweizerischen Zivildienstverband CIVIVA finden Sie unter: www.zivildienst.ch