Kurzer Prozess
In Basel stand nicht das Schuldgeldsystem vor Gericht, sondern einer, der seine Rechnungen nicht bezahlte.
Zwei Angeklagte standen gestern vor dem Zivilgericht Basel-Stadt: Der deutsche Betriebswirt Detlev H. mit Kreditkartenschulden von knapp 10’000 Franken und das Geldsystem.
Detlev H. argumentierte nämlich, die Kreditkartenorganisation habe ihm gar kein gesetzliches Zahlungsmittel gegeben, sondern virtuelles Geld, das diese aus dem Nichts geschaffen habe. Es sei ihr dadurch auch kein Schaden entstanden. Er kam damit nicht durch und wurde vom fünfköpfigen Gericht verurteilt, sehr zur Enttäuschung der rund 20 Zuschauer, die zum Prozess angereist waren. Detlev H. hatte im Vorfeld in geldkritischen Kreisen eine Pressemitteilung unter dem Titel «das Schuldgeldsystem vor Gericht» verbreitet, in der er sich als Versuchsperson zur «Aufdeckung dieses betrügerischen Systems» bezeichnete.
Das Gericht ging auf die Argumentation von Detlev H. nicht ein – zu recht. Denn die Kreditkartenorganisation schöpft mit der Übernahme des Kreditrisikos der Konsumenten kein Geld, sondern überweist dem Verkäufer sofort den geschuldeten Betrag, den sie hinterher dem Konsumenten in Rechnung stellt. Zahlt er diese nicht, entsteht der Kreditkartenorganisation tatsächlich ein Schaden.
Die Niederlage von Detlev H. bedeutet allerdings nicht, dass unser Geldsystem juristisch einwandfrei wäre – unbezahlte Kreditkartenrechnungen eignen sich einfach nicht als Musterprozess. Der Angeklagte, der heute von der Sozialhilfe lebt und eine Website mit einer täglichen Radiosendung betreut, knüpfte an den berühmten Fall von Jerome Daly an, der sich 1968 im US-Bunddesstaat Minnesota erfolgreich gegen die Enteignung seiner Liegenschaft wehrte. Daly argumentierte, die Bank habe ihm nicht vorhandenes Spargeld für seine Hypothek geliehen, sondern Mittel, die sie durch eine einfache Buchung aus dem Nichts geschaffen hätte. Als der Präsident der klagenden Bank den Vorgang bestätigte und kein Gesetz nennen konnte, das ihr das Recht dazu gegeben hätte, lehnte das Gericht unter dem Vorsitz von Martin Mahoney die Klage ab und Daly konnte sein Haus behalten.
Kein Urteil in der amerikanischen Rechtsgeschichte ist häufiger zitiert worden als der Fall First National Bank of Montgomery vs Daly. Aber die Freude währte nicht lange. Ein halbes Jahr später wurde Richter Mahoney nach einem myteriösen Unfall tot aufgefunden – mit schweren Vergiftungen – und Daly, selber Anwalt, verlor seine Approbation.
Die Geldschöpfung aus dem Nichts durch die Banken, d.h. durch einfache Buchung mit Bilanzverlängerung, wird von der Nationalbank, der deutschen Bundesbank und vielen Experten bestätigt und beschrieben. Trotzdem sind sich die Öffentlichkeit, die meisten Politiker und selbst viele Banker dieses Vorgangs und seiner enormen destruktiven Folgen nicht bewusst. Nach dem Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) ist das Buchgeld der Banken nicht gesetzliches Zahlungsmittel, das sich seinerseits auf Münzen, Banknoten und «auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Nationalbank» beschränkt. In der Botschaft zum WZG schrieb der Bundesrat 1999, das Buchgeld der Banken sei «etwas genuin anderes als Guthaben bei der SNB». Was es wirklich ist, das wissen wir bis heute nicht. (Mehr dazu)
Wenn die Politik diese Frage nicht beantworten will, dann müssen dies früher oder später die Gerichte tun. Der Fall von Detlev H. Ist dafür aber denkbar schlecht geeignet. Er sollte seine Rechnungen bezahlen.
Schilderung des Falls «First National Bank of Montgomery vs Daly»
Gerichtsdokumente aus dem Fall Daly
Detlev H. argumentierte nämlich, die Kreditkartenorganisation habe ihm gar kein gesetzliches Zahlungsmittel gegeben, sondern virtuelles Geld, das diese aus dem Nichts geschaffen habe. Es sei ihr dadurch auch kein Schaden entstanden. Er kam damit nicht durch und wurde vom fünfköpfigen Gericht verurteilt, sehr zur Enttäuschung der rund 20 Zuschauer, die zum Prozess angereist waren. Detlev H. hatte im Vorfeld in geldkritischen Kreisen eine Pressemitteilung unter dem Titel «das Schuldgeldsystem vor Gericht» verbreitet, in der er sich als Versuchsperson zur «Aufdeckung dieses betrügerischen Systems» bezeichnete.
Das Gericht ging auf die Argumentation von Detlev H. nicht ein – zu recht. Denn die Kreditkartenorganisation schöpft mit der Übernahme des Kreditrisikos der Konsumenten kein Geld, sondern überweist dem Verkäufer sofort den geschuldeten Betrag, den sie hinterher dem Konsumenten in Rechnung stellt. Zahlt er diese nicht, entsteht der Kreditkartenorganisation tatsächlich ein Schaden.
Die Niederlage von Detlev H. bedeutet allerdings nicht, dass unser Geldsystem juristisch einwandfrei wäre – unbezahlte Kreditkartenrechnungen eignen sich einfach nicht als Musterprozess. Der Angeklagte, der heute von der Sozialhilfe lebt und eine Website mit einer täglichen Radiosendung betreut, knüpfte an den berühmten Fall von Jerome Daly an, der sich 1968 im US-Bunddesstaat Minnesota erfolgreich gegen die Enteignung seiner Liegenschaft wehrte. Daly argumentierte, die Bank habe ihm nicht vorhandenes Spargeld für seine Hypothek geliehen, sondern Mittel, die sie durch eine einfache Buchung aus dem Nichts geschaffen hätte. Als der Präsident der klagenden Bank den Vorgang bestätigte und kein Gesetz nennen konnte, das ihr das Recht dazu gegeben hätte, lehnte das Gericht unter dem Vorsitz von Martin Mahoney die Klage ab und Daly konnte sein Haus behalten.
Kein Urteil in der amerikanischen Rechtsgeschichte ist häufiger zitiert worden als der Fall First National Bank of Montgomery vs Daly. Aber die Freude währte nicht lange. Ein halbes Jahr später wurde Richter Mahoney nach einem myteriösen Unfall tot aufgefunden – mit schweren Vergiftungen – und Daly, selber Anwalt, verlor seine Approbation.
Die Geldschöpfung aus dem Nichts durch die Banken, d.h. durch einfache Buchung mit Bilanzverlängerung, wird von der Nationalbank, der deutschen Bundesbank und vielen Experten bestätigt und beschrieben. Trotzdem sind sich die Öffentlichkeit, die meisten Politiker und selbst viele Banker dieses Vorgangs und seiner enormen destruktiven Folgen nicht bewusst. Nach dem Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) ist das Buchgeld der Banken nicht gesetzliches Zahlungsmittel, das sich seinerseits auf Münzen, Banknoten und «auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Nationalbank» beschränkt. In der Botschaft zum WZG schrieb der Bundesrat 1999, das Buchgeld der Banken sei «etwas genuin anderes als Guthaben bei der SNB». Was es wirklich ist, das wissen wir bis heute nicht. (Mehr dazu)
Wenn die Politik diese Frage nicht beantworten will, dann müssen dies früher oder später die Gerichte tun. Der Fall von Detlev H. Ist dafür aber denkbar schlecht geeignet. Er sollte seine Rechnungen bezahlen.
Schilderung des Falls «First National Bank of Montgomery vs Daly»
Gerichtsdokumente aus dem Fall Daly
19. Januar 2012
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