Europäisches Polizeiregister kommt ohne EG-Gesetz

Informationen aus Ermittlungsakten sollen auch ohne Verurteilung europaweit geteilt werden können
Veröffentlicht: 19. Oct 2022 - Zuletzt Aktualisiert: 20. Oct 2022

Informationen aus Ermittlungsakten sollen laut Netzpolitik.org europaweit geteilt werden können. Das betreffe auch Personen, die nie verurteilt wurden.

«Eine technische Lösung wird seit 2016 entwickelt. Allerdings gibt es für den Einsatz noch gar kein EU-Gesetz»

Der Motor dieses Europäischen Kriminalaktennachweises (EPRIS) sei das deutsche Bundeskriminalamt (BKA). Zum zweiten Mal leitee die Behörde ein Pilotprojekt, das die Europäischen Union finanziert.

«Mit dem EPRIS kann eine Polizeibehörde anfragen, ob in den polizeilichen Datenbanken eines anderen Staates Informationen zu einer Person vorliegen. Ist dem so, kann sie die Akten anfordern» schreibt das Portal.

 

 

 

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