Bayern prescht mit dem Versuch vor, leerstehende gewerbliche Immobilien zu verstaatlichen
In einem Video erklärt der Channel VERMIETER TAGEBUCH des nach Costa Rica ausgewanderten Alexander Raue die in Bayern vorhandenen Pläne, Immobilienbesitzer zu enteignen. Als Beispiel verweist er auf ein Interview mit dem Landrat von Fürstenfeldbruck. Der Schritt wäre juristisch kein Novum — er wurde bereits in Hamburg praktiziert. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht die Möglichkeit der Enteignung tatsächlich vor, verbindet diese allerdings mit relativ hohen Hürden. Genau diese, so das Fazit des Video-Beitrags, seien jetzt faktisch ausgehebelt worden. Geplant sei die Massnahme vorerst für leerstehende Gewerbeimmobilien.