Ermittlungen wegen Gedenkrede zum Überfall auf UdSSR

Gegen einen Berliner Wirt wurde ein Ermittlungsverfahren wegen »Belohnung und Billigung von Straftaten« nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch eingeleitet.
Veröffentlicht: 15. Dec 2022 - Zuletzt Aktualisiert: 15. Dec 2022

Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Angezeigt wurde Bücker laut einem Schreiben des Landeskriminalamtes vom Oktober 2022 von einem Berliner Rechtsanwalt. Der Vorwurf: Mit einer Rede, die der Antifaschist am 22. Juni 2022 auf einer Gedenkveranstaltung der Friedenskoordination zum Jahrestag des Überfalls der Naziwehrmacht auf die Sowjetunion 1941 am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park gehalten hat, soll er den Krieg Russlands gegen die ­Ukraine gebilligt haben. In seiner Ansprache hatte Bücker einen Bogen vom Vernichtungskrieg der Wehrmacht gegen die UdSSR bis zum Ukraine-Krieg heute gespannt. Dabei hatte er mit Blick auf die aktuellen Verehrer des Nazikollaborateurs Stepan Bandera beklagt, dass Deutschland nun die Nachfolger jener faschistischen und russophoben Kräfte unterstütze, mit denen die Nazis bereits während des Zweiten Weltkrieges auf das engste kooperiert hatten.

»Wir sind tief besorgt über die dramatischen Ereignisse in der Ukraine und treten für eine friedliche Lösung ein«, heißt es in einer von Hunderten Organisationen und Einzelpersonen unterzeichneten Stellungnahme zum Russland-Ukraine-Konflikt auf Bückers Website, wegen der gleichfalls ermittelt wird. Bücker, der sich seit Jahren schon für die Solidarität mit den von Kiew mit Krieg überzogenen »Volksrepubliken« im Donbass stark gemacht hat, ist es wichtig, die Vorgeschichte des militärischen Eingreifens Russlands in der Ukraine deutlich zu machen. Der Aktivist, der einräumt, persönlich die »Sichtweise in Russland und die des russischen Präsidenten Wladimir Putin nachvollziehen« zu können, beklagt nun eine »Verengung des Debattenraums und massive Einschränkungen der Meinungsfreiheit – bedingt durch einseitige Berichterstattung der bürgerlichen Medien«.

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