Amtliche Stichproben zeigen: Viele Smartphones halten die Strahlungsgrenzwerte nicht ein.

Das kann schwere gesundheitliche Folgen haben, schreibt das Konsumentenmagazin K-Tipp
Veröffentlicht: 11. May 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 11. May 2023

Seit 1998 gelten in der EU und der Schweiz die gleichen Grenzwerte für die Strahlung, die von einem Handy ausgehen darf. Die Behörden überlassen die Kontrolle weitgehend den Herstellern. Diese deklarieren die Strahlung oft nicht korrekt, wie die französische Organisation Alerte Phonegate schon im Jahr 2015 feststellte. Auch regelmässige Untersuchungen der französischen Strahlenbehörde belegen, dass Smartphones die Grenzwerte immer wieder überschreiten. Die Behörde testet seit 2012 mit Stichproben die Strahlung von Mobiltelefonen. Gemessen wird dabei die sogenannte spezifische Absorptionsrate (SAR). Diese zeigt, wie viel Strahlung der Körper beim Verwenden des Geräts aufnimmt.

Überprüft wird der SAR Wert jeweils für drei Situationen: beim Telefonieren am Kopf, beim Tragen in der Hosentasche und beim Halten in der Hand. Laut Gesetz darf der SAR-Wert beim Telefonieren am Kopf und beim Tragen in der Hosentasche nicht mehr als 2 Watt pro Kilo Körpergewebe betragen. Wer sein Handy in der Hand hält, darf einem SAR-Wert von höchstens 4 Watt pro Kilo ausgesetzt sein.

Von 828 untersuchten Handys haben in den vergangenen elf Jahren insgesamt 38 Geräte die gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten. 25 der 38 Handys waren oder sind auch in der Schweiz erhältlich. Beispiele: Das Modell «Redmi Note 5» von Xiaomi überschritt den Grenzwert beim Telefonieren am Kopf. Dort massen die Experten einen SAR-Wert von 2,08 Watt pro Kilo.

Bei den meisten der anderen 37 Modelle war der Strahlenwert beim Tragen in der Hosentasche zu hoch: So erreichte das «Nokia 7 Plus» bei dieser Messung 3,48 Watt. Damit überschritt dieses Modell die gesetzlichen Vorgaben um das Anderthalbfache. Fällt ein Gerät bei der französischen Strahlenbehörde durch, muss es der Hersteller überarbeiten oder vom Markt nehmen. Xiaomi und Nokia schafften es, die Strahlenbelastung deutlich zu senken. 

Dabei ist umstritten, ob die offiziellen Grenzwerte überhaupt angemessen sind. Diese hat die Internationale Kommission für nicht ionisierende Strahlung festgelegt. Die Kommission gilt als industrienah, wie 2020 ein Bericht von zwei EU-Parlamentariern zeigte. Demnach wurden Studien der Kommissionsmitglieder oft von Handyherstellern und Telecomfirmen finanziert. Die Kommission schreibt dazu, für ihre Mitglieder würden strikte Regeln für Verbindungen zur Industrie gelten. Eine externe Finanzierung von Studien sei nur erlaubt, wenn die wissenschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet sei. Persönliche Zahlungen seien verboten.

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