Schowdown am 29. Juni: NachDenkSeiten gegen die Bundespressekonferenz (BPK)

Der Vorstand der BPK will den NachDenkSeiten mit allen Mitteln den Zugang zu den Regierungspressekonferenzen verweigern.
Veröffentlicht: 19. Jun 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 19. Jun 2023

Nach längerem Hin und Her sowie einem abgelehnten Verfügungsantrag ist es so weit: Am 29. Juni gibt es die erste öffentliche Verhandlung im Hauptverfahren am Berliner Landgericht zwischen dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg und dem privaten Verein Bundespressekonferenz e.V. (BPK), welcher in Deutschland über das Monopol zur Durchführung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verfügt.

Dessen Vorstand will den NachDenkSeiten mit allen Mitteln den Zugang zu den Regierungspressekonferenzen verweigern. Man fürchte, das wurde so offen kommuniziert, einen Präzedenzfall für alle „alternativen Medien“. Für unsere Leser zeichnen wir die Argumentation der NachDenkSeiten sowie die der beklagten Seite, dem BPK e.V., nach. Das schreibt NachDenkSeiten-Autor  Florian Warweg.

Am 18. August 2022 erhielt der Autor auf dem Postweg ein Schreiben vom Vorsitzenden des BPK-Mitgliedsausschusses, Jörg Blank, seines Zeichens 'Kanzlerkorrespondent' bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa), in welchem ihm dieser mitteilte, dass der Ausschuss sich 'nach eingehender Prüfung' bestätigt sähe, den Antrag auf Mitgliedschaft in der BPK abzulehnen.