EMMA kritisiert die Trans-Gesetze und befürchtet fatale Folgen

Mit einer einfachen Erklärung auf dem Standesamt soll in Deutschland künftig jeder Mensch seinen Geschlechtseintrag ändern können: von männlich zu weiblich und umgekehrt, zwei weitere Möglichkeiten sind «divers» oder gar kein Geschlechtseintrag
Veröffentlicht: 21. Jun 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 21. Jun 2023

Am heutigen Mittwoch soll das 'Selbstbestimmungsgesetz“ vom deutschen Bundeskabinett beschlossen werden. Dazu schreibt EMMA: «Wollen die MinisterInnen wirklich das Geschlecht als Kategorie abschaffen? Haben sie die Gefahren dieses nicht zuende gedachten, hoch ideologischen Gesetzes für Mädchen und Frauen verstanden? Das darf bezweifelt werden - sonst gäbe es schon längst Protest auch innerhalb der Koalition. Über die zu erwartenden fatalen Folgen». 

Bei den lebensfernen Propagandisten der Transideologie – die postuliert, die Existenz zweier biologischer Geschlechter sei keine Realität – marschiert auf der Demo inzwischen sogar eine veritable Ministerin in der ersten Reihe mit: die grüne Frauenministerin Lisa Paus. Was das Ganze nicht besser macht.

Justizminister Buschmann (FDP) kommt offensichtlich gerade erst darauf, was für ein faules Ei man ihm da ins Nest gelegt hat. Inzwischen haben auch JuristInnen erklärt, dass und warum das geplante Vorhaben gegen die Verfassung verstößt (EMMA 2/23). Die breite Kritik – von MedizinerInnen, Eltern, Feministinnen und von Transsexuellen selbst – brachte das Gesetzesvorhaben schließlich ins Wanken. Die lautstarke Debatte hat sich auf den vorliegenden Gesetzentwurf bereits leicht mäßigend ausgewirkt. 

Justizminister Buschmann scheint inzwischen verstanden zu haben, dass das biologische Geschlecht keine Fiktion ist, sondern Realität. Dennoch versucht der Entwurf nun die Quadratur des Kreises: Einerseits soll der Geschlechtseintrag beliebig änderbar sein, ist also das biologische Geschlecht angeblich irrelevant. Andererseits zählt es manchmal eben doch, zum Beispiel beim Sport, in der Medizin oder im sogenannten Verteidigungsfall.

Was also steht nun in dem jetzigen Gesetzentwurf? Mit einer einfachen Erklärung auf dem Standesamt soll künftig jeder Mensch seinen Geschlechtseintrag ändern können: von männlich zu weiblich und umgekehrt, zwei weitere Möglichkeiten sind 'divers' oder gar kein Geschlechtseintrag. Voraussetzungen? Keine.