Am 6. Oktober hat das Landgericht Stuttgart beschlossen, die Anklage gegen Michael Ballweg in allen einen früheren Haftbefehl und diverse Vermögensarreste betreffenden Vorwürfen nicht zuzulassen. Das berichtet MM News.
Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart sofortige Beschwerde eingelegt, diese aber bis zum heutigen Tage nicht begründet. Dennoch hat das Oberlandesgericht nun überraschend die vom Landgericht angeordnete Freigabe des Vermögens von Michael Ballweg vorläufig gestoppt.
„Die Staatsanwaltschaft hat ihre Beschwerde gegen die Nichteröffnung der Anklage noch nicht einmal begründet und das Oberlandesgericht mir wiederholt das rechtliche Gehör verweigert. Trotzdem setzt das Gericht nun die Freigabe aus und hält damit mein gesamtes Vermögen weiterhin fest“, so Ballweg.