EU einigt sich auf Sanktionierung schwerwiegender Umweltschäden, die „mit Ökozid vergleichbar“ sind

Die EU hat sich darauf geeinigt, einen neuen Straftatbestand gesetzlich zu verankern, mit dem die schwersten Umweltverbrechen bestraft werden sollen, schreibt Pressenza Berlin
Veröffentlicht: 19. Nov 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 19. Nov 2023

Am Donnerstagnachmittag stimmte die Europäische Union in Brüssel für eine Verschärfung ihrer „Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“. Die Richtlinie sieht nun vor, dass gegen spezifische schwere Fälle der Zerstörung von Ökosystemen, einschließlich der Zerstörung von Lebensräumen und des illegalen Holzeinschlags, direkt vorgegangen wird.

Die EU hat zwar das Wort „Ökozid“ nicht in den Text aufgenommen, aber sie hat den vom Europäischen Parlament Anfang des Jahres vorgeschlagenen Text zur Verhütung von Umweltverbrechen sowie die wachsende Zahl von Gesetzesentwürfen zum Thema Ökozid, die sowohl in Europa als auch in der ganzen Welt bereits vorgelegt oder verabschiedet wurden, klar zur Kenntnis genommen.

Der endgültige Text wurde am Donnerstag den 16.11.23 nach mehrmonatigen Verhandlungen („Trilog“) zwischen dem Europäischen Rat, der Kommission und dem Parlament vorgelegt, in denen unter anderem die Einführung eines „qualifizierten Straftatbestands“ zur Verhinderung und Bestrafung schwerster Umweltschäden erörtert wurde – einschließlich, wie es in den begleitenden Erwägungsgründen heißt, „mit Ökozid vergleichbarer Fälle“. Der Text wird in den kommenden Monaten formal verabschiedet, die entscheidende politische Einigung ist gestern erzielt worden.