Corona-Aufarbeitung abstrus: In Deutschland läuft die Willkür-Justiz auf Volltouren

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Staatsdiener dürfen bestraft werden, wenn sie Verschwörungstheorien verbreiten und die Pandemiepolitik als «diktatorisch» kritisieren.
Veröffentlicht: 17. Jan 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 17. Jan 2024

Nun stellt sich Tis Hagmann die Frage, was denn als «Verschwörung» oder «extremistisch» definiert wird: «Dazu gibt es keine Rechtsgrundlagen. Bei extremistischen Äusserungen von Staatsdienern dürfen Behörden schon seit vielen
Jahren disziplinarische Massnahmen ergreifen und sogar Personen aus dem Dienst entfernen.
Nun ist dies auch bei Verbreitung von «Corona-Verschwörungsideologien» möglich.

«CoronaLeugner» werden darin unter bestimmten Umständen auf eine Stufe mit Rechtsextremen gestellt. Welche Willkür und Arroganz! Und das bedeutet: Wer eine solche Gesinnung an den Tag legt, kann seine Position im Staatsdienst verlieren. Sei es als Lehrerin, als Polizistin oder als Soldat. Was auch bereits geschehen ist. «Gesinnung» heisst, eine kritische Bemerkung verbreiten, Anordnungen kritisch hinterfragen usw.

Hier das Beispiel eines ex-Hauptmanns der Bundeswehr, der diesen Text auf Facebook setzte:
«Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe», hatte der Hauptmann im April 2020 bei Facebook gepostet, angesichts von politischen Massnahmen zur Pandemie-Eindämmung, zum Beispiel Versammlungs- und Kontaktverboten. «Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur».
Konkret: Das Bundesverwaltungsgericht (der 2. Wehrdienstsenat) hat entschieden, dass solche und ähnliche Kritik einen Verstoss gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue darstellt. Und jetzt fest halten am Stuhl: die gehorsame Personalabteilung hat das Recht den ex-Offizier zu sanktionieren, indem ihm die Rente gekürzt wird.»