Hamburger Senat von Signa-Pleite direkt betroffen

Nach der Insolvenz des Vorzeigeprojekts will die Stadt Hamburg den Verkauf im Notfall rückabwickeln und sich Zugriff auf den halbfertigen Elbtower sichern.
Veröffentlicht: 23. Jan 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 23. Jan 2024

Doch genau das sei womöglich nicht möglich, berichtet Capital. Dem Bericht zufolge hatte der Signa-Konzern des österreichischen Immobilieninvestors René Benko der Stadt insgesamt 122 Mio. Euro für das Baugrundstück überwiesen.

Doch im Oktober wurde bekannt, dass die Arbeiten auf der Baustelle für den fast 1 Mrd. Euro teuren 245-Meter-Turm am Rande der Hafencity ruhen, weil Signa keine Rechnungen mehr bezahlen kann. Seitdem bringt die Hamburger Stadtregierung eine mögliche Rückübertragung des Areals ins Spiel – mitsamt dem Stumpf des Turms, der bereits rund 100 Meter in die Höhe ragt. 

Ein Rücktritt vom Vertrag scheint jedoch auf Grund einer einzelnen Formulierung unmöglich:

Bei dem genauen Wortlaut der Klausel in Paragraf 19.1.3 wird man jedoch stutzig. Denn in der notariell beglaubigten Fassung des Kaufvertrags wird – sprachlich etwas rumpelig – als eine Voraussetzung für die Berechtigung zum Rückkauf festgelegt: „Eintritt einer Wirtschaftliche Verschlechterung des Käufers (…) innerhalb“ einer bestimmten Frist „nach Fertigstellung“. Um welche Frist es sich dabei genau handelt, ist in der Fassung des Dokuments, die Capital vorliegt, von den Hamburger Behörden geschwärzt worden (s. Ausriss). Von entscheidender Bedeutung ist hier allerdings die Formulierung „nach Fertigstellung“ des Bauvorhabens, die den Beginn der Frist definiert.

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