Vorläufige Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs: Israel muss mehr für humanitäre Hilfe tun

Gericht entspricht Südafrikas Antrag auf Schutzmaßnahmen. Völkerrechtswidriges Vorgehen festgestellt. Israel darf Krieg aber fortsetzen, schreibt Harald Neuber
Veröffentlicht: 27. Jan 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 27. Jan 2024

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat einem Antrag Südafrikas teilweise stattgegeben und Schutzmaßnahmen für die palästinensische Bevölkerung angeordnet. Das Richtergremium begründete seine Entscheidung vor allem mit der völkerrechtlichen Situation im Gaza-Streifen. Seit Beginn des Krieges der israelischen Armee gegen islamistische Milizen sind nach Angaben der Behörden in Gaza mehr als 20.000 Menschen getötet worden, die meisten davon Zivilisten.

Südafrika hat Ende Dezember vor dem Internationalen Gerichtshof Klage gegen Israel wegen des Verdachts auf Völkermord eingereicht. Gleichzeitig stellten die Vertreter Südafrikas im Völkermordverfahren gegen Israel einen Eilantrag auf eine erste Entscheidung über Schutzmaßnahmen.

Diesem hat der Internationale Gerichtshof nun teilweise stattgegeben. Es stellte fest, dass solche Maßnahmen geeignet sind, das völkerrechtswidrige Vorgehen der israelischen Armee zu unterbinden.

Zwar ordnete der IGH kein Ende des israelischen Militäreinsatzes im Gazastreifen an. Die Richter forderten Israel jedoch auf, die Zivilbevölkerung in einem erheblich höheren Maß zu schonen, als dies bisher geschehen ist.

Damit wagt der IGH eine Gratwanderung: Zum einen entsprechen die Richter im Einzelnen Südafrikas und einem Großteil der UN-Mitgliedstaaten. Zum anderen kommen sie dem Antrag von Südafrika nicht nach, Israel dazu aufzufordern, den Militäreinsatz im Gazastreifen zu beenden.