Protest gegen Vodafone-Mobilfunkmast in Tutzing am Starnberger See

Bürger sind über Eingriff des Landratsamtes empört, schreibt diagnose-funk
Veröffentlicht: 2. Feb 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 2. Feb 2024

Im Ortsteil Monatshausen der Gemeinde Tutzing am Starnberger See schlagen die Wellen hoch: Vodafone versucht seit mehreren Jahren einen 60 Meter hohen Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet mit hochwertigen Biotopflächen durchzusetzen mit dem Argument, dass es dort einen „weißen Fleck“ bezüglich Mobilfunkversorgung gäbe und von staatlicher Seite die Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber, „Deutschland zu vernetzen“.

Die Gemeinde Tutzing hat seit 2018 ein Mobilfunkleitkonzept, das konkrete Standortvorschläge macht, aber von Vodafone nicht beachtet wird. Außerdem gibt es einen mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2020, nach dem die Versorgung mit Mobilfunkfrequenzen über 3,8 GHz in Tutzing erst dann realisiert werden soll, wenn die Unschädlichkeit nachgewiesen ist.  Diagnose:funk hat die Monatshauser in dieser Angelegenheit beraten und in einem Vortrag zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks informiert.  In einem offenen Brief forderten die Betroffenen:

Wir erwarten jedoch, dass derjenige Standort ausgewählt wird, der die geringste Strahlenbelastung verursacht. Deshalb bitten wir eine Mobilfunkleitplanung/Mobilfunkkonzept für das gesamte Gemeindegebiet Tutzings mit Summen-Maximalwerten für sensible Zonen von < 100 Mikrowatt peak / Quadratmeter und < 1 Mikrowatt peak / Quadratmeter in Innenräumen durch einen unabhängigen Experten erstellen zu lassen. Hierbei sollte insbesondere auch die Einhaltung dieser Maximalwerte für den Funkmasten geprüft werden.


Die Gemeinde hat nun zweimal den Bauantrag von Vodafone abgelehnt. Es blieb nämlich fraglich, ob (1) eine Unterversorgung besteht, also das Funknetz sogenannte „weiße Flecken“ aufweist, ob (2) ein Mast in dieser Höhe nötig ist und (3) ob es nicht geeignete alternative Standorte gibt und einen Alternativstandort genannt. Das Landratsamt hat diese Ablehnung jeweils ersetzt und die Gemeinde muss sich nun entscheiden, ob sie gegen die Ersetzung klagt.