FragDenStaat ab jetzt nur noch analog

Das Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig. Damit zerstört es auf Antrag des Bundesinnenministeriums den niedrigschwelligen Zugang, den FragDenStaat anbietet.
Veröffentlicht: 22. Mar 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 22. Mar 2024

Das berichtet Netzpolitik.org. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe «anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig erklärt. Das Urteil hat vor allem Auswirkungen auf die erfolgreiche zivilgesellschaftliche Plattform FragDenStaat.de, auf der Menschen einfach digital und ohne Angabe einer Meldeadresse bei Behörden nach Dokumenten fragen können».

In dem jetzt verhandelten Fall ging es um FragDenStaat, doch vor Gericht stritten sich das von der SPD geführte BMI und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ursprünglich sollte FragDenStaat für das Verfahren beigeladen werden, wurde aber vom Gericht nach eigener Aussage auf „perfide Weise“ ausgeladen: „Erst wurden wir nur zu einem der beiden Verfahren zugelassen, zu dem anderen nicht, da es inhaltsgleich sei. Dann wurde nur das Verfahren zur Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, zu dem wir nicht beigeladen waren. So wurden wir aus dem weiteren Verfahren als Beigeladene ausgeschlossen.“